Reporter ohne Grenzen protestiert gegen die am 25. Juni veröffentlichte Entscheidung, Andrzej Marek, den Herausgeber der regionalen polnischen Wochenzeitung Wiesci Polickie, für drei Monate in Haft zu nehmen.
Zum Hintergrund
Marek hatte im Februar 2001 einen Artikel unter dem Titel „Förderung von Machenschaften“ publiziert, in dem er einem Polizeibeamten der Korruption beschuldigte. Im November 2002 wurde er dafür verurteilt. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil im November 2003: drei Monate Haft auf Bewährung wegen Beleidigung - unter der Bedingung, dass Marek sich öffentlich bei dem Polizisten entschuldige. Der Journalist verweigerte jedoch die Entschuldigung. Das Urteil gegen Marek wurde im September 2004 nach einer Begnadigung durch den früheren Präsidenten ausgesetzt, die Begnadigung wurde jedoch später zurückgezogen. Marek soll am 29. Juni in ein Gefängnis in Szczecin im Nordwesten Polens gebracht werden.
Marek hat in einer Beschwerde an den polnischen Verfassungsgerichtshof (den obersten Gerichtshof des Landes) die Verfassungsmäßigkeit des Artikels 212 des Strafgesetzbuches bestritten, dieser hat die Beschwerde jedoch am 30. Oktober 2006 abgelehnt. Andrzej Marek hat gestern angekündigt, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzubringen, nachdem ihm keine innerstaatlichen Rechtsmittel mehr offen stehen.
(Quelle: Reporter ohne Grenzen)






