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ÖKOLOGIE

Mit Nervengift gebeiztes Saatgut ließ massenhaft Bienen sterben. Foto: NABU/H. May

 

Bienenkiller Clothianidin wieder zugelassen


Berlin (26.6.08): Nach dem großen Bienensterben in Baden-Württemberg im Mai lässt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Insektizid-Wirkstoff Clothianidin wieder zu. Unverantwortlich, meint der NABU.
Badische Imker meldeten Anfang Mai dieses Jahres massive Zusammenbrüche ihrer Bienenvölker trotz der ortstypisch besonders milden und bienenfreundlichen Witterung. Nachdem massenhaft Bienen gestorben waren, äußerten die Imker in einem Brief an den Landwirtschaftsminister von Baden-Württemberg die Vermutung, dass das mit dem Nervengift Clothianidin gebeizte Mais-Saatgut für das Sterben der Bienenvölker verantwortlich sei.

Inzwischen ist der Zusammenhang zwischen Maisaussaat und dem Bienensterben durch das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg und durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erwiesen. Der Bund hat dann auch zwischenzeitlich die Zulassung für das Beizmittel ausgesetzt und die Aussaat von gebeiztem Mais mit pneumatischen Sägeräten verboten. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt der diesjährige Mais bereits ausgesät.

Das Bienensterben bleibt nicht ohne Auswirkungen. Große Verluste sind durch den Ausfall der Bestäubungsleistung zu erwarten, zum Beispiel beim Obst. „Das Bienensterben ist eine Katastrophe. Denn Insekten sind das Rückgrat der biologischen Vielfalt. Wenn dieses Rückgrat bricht, werden Pflanzen nicht mehr bestäubt und zahlreiche Vögel sowie andere Tiere finden keine Nahrung mehr“, prophezeiht Dr. Andre Baumann, NABU-Landeschef von Baden-Württemberg.

All dem zum Trotz hat das BVL den Insektizid-Wirkstoff Clothianidin nun wieder zugelassen. Da beim Rapssaatgut das als Ursache des Bienensterbens festgestellte Ausbreiten des Wirkstoffs in die Umgebung verhindert werde, „kann das BVL die Behandlung von Rapssaatgut mit Insektiziden nun wieder zulassen“, heißt es in einer Erklärung des BVL.

Das BVL hat die Zulassung für Raps unter der Auflage wieder in Kraft gesetzt, dass das Pflanzenschutzmittel mit einem zusätzlichen Haftmittel ans Rapskorn gebunden wird, so dass ein Abreiben des Pflanzenschutzmittels vom Saatgut vermieden wird. Beim Mais hatte dieser Abrieb dazu geführt, dass Stäube des Pflanzenschutzmittels in die Umwelt gelangten und beispielsweise auf Raps-, Löwenzahn- und Obstblüten von Honigbienen aufgenommen wurden. Maissaatgut darf auch weiterhin nicht mit Insektiziden behandelt werden. Das BVL werde zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Maissaatgut wieder entsprechend behandelt werden darf.

„Angesichts der zahlreichen Wissenslücken ist diese Entscheidung unverantwortlich. Wenn nun das Gift wieder ausgebracht werden darf, dürfte das nächste Massensterben nur eine Frage der Zeit sein“, warnte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

„Wir fordern das BVL auf, den Schutz der Bienen und anderer Blütenbestäuber als elementare Grundlage für Landwirtschaft und Artenvielfalt deutlich sorgfältiger zu prüfen. Eine Bundesbehörde darf auch vor dem massiven Lobbydruck der Herstellerfirma nicht einknicken, sondern muss das Vorsorgeprinzip ernst nehmen“, fordert Miller. Das BVL selbst gibt unter anderem „Gespräche mit betroffenen Unternehmen, Saatguterzeugern, Landmaschinenherstellern, Verbänden und unabhängigen Fachleuten“ als Entscheidungsgrundlage für die Wiederzulassung von Clothianidin an.

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