Da keiner der U-Häftlinge bereit war dem Tierschutz abzuschwören (!) wurde die U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr verlängert, so die VGT (Verein gegen Tierfabriken) in ihrer Aussendung.
Damit verlängerte das Landesgericht Wiener Neustadt gestern die Untersuchungshaft für die 10 inhaftierten TierschützerInnen um weitere zwei Monate.
Eine weitere Begründung für die Verlängerung sei gewesen, dass es laut Richter legale und illegale Tierschutzarbeit gibt und es daher anzunehmen ist, dass diejenigen, die legale Tierschutzarbeit machen, auch von der illegalen wissen müssen.
Bei DDr. Martin Balluch wurde es besonders absurd. Offenbar wurde er gefragt, ob er, sofern er freigelassen wird, weiterhin VGT-Obmann sein wolle. Da er diese Frage selbstverständlich bejahte, wurde dies offenbar als Indiz für die vorliegende Tatbegehungsgefahr und somit als weitere Begründung für die Verlängerung der U-Haft hinzugenommen.
Keine Akteneinsicht für Verteidiger
Mag. Stefan Traxler, Anwalt von 4 Beschuldigten kommentiert: "Die Verlängerung der Untersuchungshaft ist skandalös und vollkommen unverhältnismäßig. Nicht nur, dass immer noch keine konkreten Beweise für Straftaten vorliegen, wurden auch diesmal wieder Akten zitiert, zu denen die Verteidigung keinen Zugang hatte."
Beim Oberlandesgericht wurde vor einigen Wochen Beschwerde bezüglich der U-Haft eingereicht, deren Entscheidung im Laufe der Woche erwartet wird. Es ist zu hoffen, dass durch diese Entscheidung, der Glaube an Gerechtigkeit und an den Rechtsstaat Österreich wieder hergestellt werden kann, so der Verteidiger.
Die nächste reguläre Haftverhandlung findet am 8. September 2008 statt. Hintergrundbericht auf Glocalist Daily News >> www.glocalist.com/index.php








