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POLITIK

 

Justizfarce gegen Tierschützer geht weiter


Wien (30.6.08): Die Justizfarce gegen österreichische Tierschützer weitet sich immer mehr aus. Es haben sich bereits rund 170 Organisationen im In- und Ausland mit den Tierschützer solidarisiert und fordern sofortige Einstellung des Verfahrens.
Wie bereits mehrfach auf Glocalist Daily News berichtet wurde (sh. Bericht auf Glocalist Daily News >> www.glocalist.com/index.php und www.glocalist.com/index.php ), werden österreichische Tierschützer der organisierten Kriminalität beschuldigt unter Anwendung des Paragraphen 278a gegen organisierte Kriminalität. Das sogenannte Beweisgebäude der Staatsanwaltschaft bricht an allen Ecken und Enden zusammen; nun der neueste Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Brandstiftung.

Indes wird immer deutlicher in Österreich, dass es nicht um die Tierschützer geht, sondern allgemein NGOs einzuschüchtern. Die Tierschützer befinden sich nach wie vor in haft. Amnesty Österreich äußert schwere Bedenken gegen das Vorgehen der Polizei und der Staatsanwaltschaft.

Brandstiftung

Nach 28 mit WEGA-Waffengewalt durchgeführten Büro-und Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Tierschutzvereinen am 21. Mai, sowie 10 Festnahmen und der Verhängung von Untersuchungshaft, die bis heute - seit 5 Wochen - anhält, hagelte es heftige Kritik an diesem Vorgehen im In- und Ausland. Als Rechtfertigung behauptet die Staatsanwaltschaft letztendlich, sowohl in den Medien als auch in der Haftverhandlung am 6. Juni, dass den gefangenen TierschützerInnen Brandstiftung vorzuwerfen sei.

Die Staatsanwaltschaft weigerte sich lange Zeit, wahrscheinlch wohlweislich, den Polizeiakt freizugeben. Doch jetzt konnte von der Verteidigung Einsicht genommen werden und es liegt nun der Verdacht nahe, dass hier Beweise konstruiert werden: die angebliche Tierschutz-Brandstiftung stellte sich als Jagdhüttenbrand heraus, der von den Jägern selbst - wie diese auch zugeben - durch Ofenüberhitzung verschuldet worden war.

Aus dem der Verteidigung vorliegenden Polizeiakt geht hervor: Die Jagdhütte hat am 11.11.2007 um etwa 19:00 Uhr gebrannt. Die Staatsanwaltschaft spricht aber von einer Tatzeit zwischen 11. und 13. 11. 2007. Die Tatzeit wurde absichtlich bis 13.11. "verlängert", weil an diesem Tag laut Überwachungsprotokoll der VGT-Obmann im selben Jagdgebiet war, und dadurch ein "Verdacht" konstruierbar wurde, so der Analt der Tierschützer. Die Staatsanwalt hingegen behauptet, es handle sich um eine tierschutz-motivierte Brandstiftung, obwohl der Brandsachverständige eine Überhitzung des nicht gegen die Holzwand isolierten Ofens als wahrscheinliche Brandursache festgestellt hat. Für eine Brandstiftung gäbe es keinen Anhaltspunkt.

Bei der ersten Einvernahme der betroffenen Jäger gab der zuständige Revierjäger an, am Brandtag den Ofen der Hütte nicht eingeheizt zu haben. Wenige Tage später musste er aber gegenüber der Polizei zugeben, anfänglich gelogen zu haben, aus Angst, er würde für den Brand verantwortlich gemacht. Die Jäger hatten nämlich tatsächlich an diesem Tag unmittelbar vor dem Brand den Ofen kräftig und stundenlang beheizt.

Ein Jäger der dortigen Jagdgenossenschaft wandte sich sogar in einem Schreiben an die Versicherungsfirma und betonte: "Die Brandursache ist nicht ein Fremdverschulden (um den Schaden ersetzt zu bekommen), wie gegenüber Ihnen behauptet, sondern wurde durch das Jagdpersonal der Jagdgesellschaft verursacht, [.] die den Holzofen stark angefeuert hatte."

Bericht als Bekennerschreiben

Um den TierschützerInnen weiter zu belasten, wurde auch ein "Bekennerschreiben" konstruiert. Tatsächlich gibt es kein derartiges Schreiben. Der Brand ist nur in einer Tierschutzzeitung im Internet erwähnt worden.

Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler, der die betroffenen Tierschützer vertritt, sagt dazu: " Es ist völlig unglaublich, wie hier Fakten verdreht und dazu erfunden wurden, um meine Mandanten zu beschuldigen. Jetzt ist es heraußen: es hat überhaupt keine Brandstiftung gegeben. Ich erwarte daher, dass meine Mandanten sofort freigelassen und die ihnen und insbesondere dem VGT aus seinem Büro entwendeten, für die Tierschutzarbeit unbedingt erforderlichen Materialien wie Computer, Datenbanken und Fotoarchive, sofort zurückgegeben werden. Wir werden die Verantwortlichen auf Schadenersatz klagen!"

Hausmitteilung

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