Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten z.B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro.
Voraussetzung für eine Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlagen: Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten.
Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kW, einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kW.
KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch tragen die Anlagen auch zur Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei.
(Quelle: BMU)
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Donnerstag, 23. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



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