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SOZIALES

Die Zivilgesellschaft in der EU bekommt eine Stimme


Europa (12.11.09): Im Lissabon-Vertrag der EU ist eine „Bürgerinitiative“ vorgesehen, mit der eine Million Bürger die Kommission zur Vorlage eines bestimmten politischen Vorschlags auffordern können. Für die Festlegung genauer Einzelheiten wird nun die Öffentlichkeit konsultiert.
Mit der Unterzeichnung des Lissabonvertrages wird eine Neuerung zur Stärkung der Demokratie beschlossen, die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative. Dazu heißt es:
“Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.”

Um die praktischen Einzelheiten besser festlegen zu können, konsultiert die Europäische Kommission nun umfassend die Öffentlichkeit. "Es ist für die Demokratie unerlässlich, dass die Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidungsfindung teilhaben“, so Margot Wallström, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständig für die institutionellen Beziehungen und die Kommunikationsstrategie. „Der Lissabon-Vertrag wird den Menschen ein Mittel an die Hand geben, mit dem sie sich äußern und die EU-Politik direkt beeinflussen können.“

Mit der im Lissabon-Vertrag eingeführten Bürgerinitiative können Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million beträgt (und bei denen es sich Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handelt), direkt die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Vorschläge zu den diesen Bürgern wichtigen Themen zu unterbreiten. In dem gestern veröffentlichten Grünbuch werden praktische Fragen zur bestmöglichen Umsetzung der Initiative in die Praxis gestellt, z. B. dazu, aus wie vielen Ländern die Bürger kommen müssen, wie überprüft werden kann, ob die Unterschriften echt sind, in welcher Form eine Petition abgegeben werden soll oder ob Fristen vorgegeben werden.

Alle Anregungen sind willkommen. Diese können bis Ende Jänner 2010 eingesendet werden. Danach wird die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine entsprechende Verordnung vorlegen.

Das Grünbuch finden Sie hier:
ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/docs/com_2009_622_de.pdf

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