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"Aktive Arbeitslose": Quoten helfen LeiharbeiterInnen nicht


Wien (10.5.10): Forderungen der AK und Gewerkschaft PRO-GE zur Leiharbeit sind rein reaktiv. "Aktive Arbeitslose" fordern offensive Verbesserung der Löhne von LeiharbeiterInnen. Von Mag. Martin Mair, Obmann "Aktive Arbeitslose".
Leiharbeit zählt bei Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen nach wie vor zu den unbeliebtesten Beschäftigungsformen. Dennoch sind mitunter bis zu 30% der beim AMS gemeldeten Stellen bloß Leiharbeit in die viele Arbeit suchende vom AMS gegen ihren Willen mit der menschenrechtswidrigen Androhung von Totalsperren für 6 oder 8 Wochen genötigt werden.

Es ist daher erfreulich, wenn Arbeiterkammer und Gewerkschaften Leiharbeit zum Thema machen. Bedenklich ist aber, das AK und Gewerkschaft PRO-GE mit ihren am 3.5.2010 präsentierten Forderungen eher defensiv das Interessensbündel der Stammbelegschaft verteidigen und den LeiharbeiterInnen wenig bringen: Die verfassungsrechtlich wohl bedenkliche Beschränkung des LeiharbeiterInnenanteils eines Betriebes per Verordnung mit 50% wäre viel zu hoch. Auch die Pflicht zu einem Übernahmeangebot nach 6 Monaten nützt den soziale Sicherheit suchenden LeiharbeiterInnen wenig: Laut der von AK und PRO-GE selbst präsentierten Studie werden bereits jetzt rund 80% der LeiharbeiterInnen nicht länger als ein halbes Jahr bei einem Beschäftigerbetrieb beschäftigt! Dieser Prozentsatz würde sich durch die Forderung von AK und Gewerkschaft PRO-GE nur erhöhen!

Der Verein „Aktive Arbeitslose“ meint hingegen: Statt defensiver Forderungen die nur die Stammbelegschaft in trügerischer Sicherheit wähnen sollten AK und Gewerkschaften offensiv das Übel bei der Wurzel anpacken: Den Kostenvorteil den Leiharbeit den UnternehmerInnen bieten und den LeiharbeiterInnen in Form von erhöhter Erwerbsarbeitslosigkeit und fehlender Aufstiegschancen zum Nachteil gereicht. „Was für jeden Selbständigen oder Unternehmer bei der Kostenkalkulation selbstverständlich ist, sollte für LeiharbeiterInnen bei der Lohnkalkulation selbstverständlich sein: Nämlich die Kosten auftragsfreier Zeiten einzukalkulieren“ erläutert Mag. Ing. Martin Mair, Obmann des Vereins „Aktive Arbeitslose“ seine Grundidee. Weiters: „Da Leiharbeit so wie Überstunden mit Abdeckung von Produktionsspitzen argumentiert wird, ist ein Zuschlagssystem wie bei den Überstunden gerechtfertigt.“

Der Verein „Aktive Arbeitslose“ fordert daher:

* Ausgleich des Einkommensverlustes der LeiharbeiterInnen durch Stehzeiten/Arbeitslosigkeit mit einem Leiharbeitszuschlag von 25% allgemein und von 50% für die ersten zwei Wochen.

* Doppelter Arbeitslosenversicherungsbeitrag für LeiharbeiterInnen zu zahlen durch den Beschäftigerbetrieb

* Aufgrund des Missbrauch durch Leiharbeitsfirmen Abschaffung der "einvernehmlichen" Kündigungen für LeiharbeiterInnen, volle Lohnfortzahlung des Beschäftigerlohns in den Stehzeiten statt massiven Lohnverlust durch LeiharbeiterInnen-Kollektivvertrag

* Keine Zwangszuweisung unter Androhung des Existenzentzuges (AMS-Bezugsperren) in Leiharbeit durch das AMS (so wie es noch vor der schwarz-blauen Koalitionsregierung war)

* Schluss mit der auf Kosten der Versichertengemeinschaft arbeitenden AMS-Zwangsmaßnahmen "gemeinnützigen Leiharbeitsfirmen"

Der Verein „Aktive Arbeitslose“ erinnert die Gewerkschaften daran, dass ihre Aufgabe ist, so wie in ihrer Gründungsphase Ende des 19. Jahrhunderts die Arbeits- und Lebenssituation aller ArbeitnehmerInnen, auch der prekär und atypisch Beschäftigten sowie der Arbeit suchenden ArbeitnehemerInnen zu verbessern und nicht nur die Interessen jener, die (noch) im Boote sitzen gegenüber den anderen ArbeitnehmerInnen zu „schützen“.

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