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Gebäudesanierung braucht keine Atomkraft


Berlin (11.10.10): Das Konzept zur Gebäudesanierung rechtfertigt nicht die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Von Fabian Tacke
Die Bundesregierung bleibt mit ihrem Energiekonzept zur Gebäudesanierung weit hinter den eigenen Zielen und dem Machbaren zurück. Konkrete Fakten, wie die vorsichtig formulierten Ziele erreicht werden sollen, gibt es nicht.

Die Gebäude sind in Deutschland für etwa 40% des Energieverbrauchs und etwa 1/3 der CO2-Emissionen verantwortlich. Damit ist klar, dass die Sanierung des Bestandes der wichtigste Baustein zum Erreichen der Klimaschutzziele ist, noch deutlich vor den Sektoren Energiewirtschaft und Transport. Ein kraftvolles Umschwenken in Richtung Klimaschutz wäre also angebracht.


Der Tage hat das Bundeskabinett ein Energiekonzept beschlossen, das im Kern die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke rechtfertigen soll. In der Öffentlichkeit wird das Konzept als „Zukunftssicherungskonzept für den Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien“ verkauft. Auf dem Deckblatt prangt kein Atomkraftwerk sondern ein Windrad.

So soll die Kröte „Laufzeitverlängerung“ schmackhaft gemacht werden. Für den Programmteil Gebäudesanierung ist allerdings nicht erkennbar, wie die anspruchslosen Ziele konkret erreicht und die aus der Laufzeitverlängerung abgeschöpften Gewinne der Atommeiler investiert werden sollen.

Nach dem ersten Entwurf vom 6. September gab es zahlreiche Proteste aus verschiedenen Eigentümerverbänden. Die Medien berichteten ausgiebig über „Zwangssanierung“ und „Billionen von Kosten“ die angeblich auf die Eigentümer zukommen würden. Zahlreiche Ängste, dass alle Häuser in Zukunft mit Dämmplatten verunstaltet werden und die Menschen in schimmeligen Wohnungen leben müssten, wurden geschürt. Sogar der Untergang der deutschen Baukultur wurde bemüht. Auch die Mieterverbände warnten vor unzumutbaren Steigerungen der Wohnkosten. Die Bundesregierung hat sich von der Schwarz-Weiss-Malerei offensichtlich mehr beeindrucken lassen, als von den Szenarien und Empfehlungen der Klimaforscher.

Noch im Entwurf wurde als Ziel der „klimaneutrale Gebäudebestand bis 2050“ postuliert. Das ist vom Grundgedanken her der richtige Ansatz, wird damit doch nicht nur die Senkung des Energieverbrauchs sondern auch die Frage „Wo kommt die Energie her?“ thematisiert. Es ist durchaus machbar, Gebäude mit einem Energieverbrauch oberhalb vom Niedrigenergiestandard zu schaffen, die durch den Einsatz von erneuerbaren Energien unterm Strich trotzdem klimaneutral betrieben werden. Dies wäre ein Weg, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit miteinander zu verbinden. Allerdings ist der Zeitraum bis 2050 aus Sicht des Klimaschutzes viel zu lang gewählt. Bis dahin sind die erträglichen 2°C Erderwärmung wohl längst überschritten.

Dieses Ziel wurde im verabschiedeten Konzept allerdings auf „Energieeffizienter Gebäudebestand bis 2050“ gestutzt. Damit verbunden ist der Vorsatz, bis 2050 den Primärenergieeinsatz um 80% zu senken und vorwiegend aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Sanierungsrate soll von jährlich 1% auf 2% verdoppelt werden. Als erstes Etappenziel nimmt sich die Bundesregierung vor, bis 2020 eine Reduktion des Wärmebedarfs um 20% zu erreichen.

Die Maßnahmen, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, bleiben allerdings sehr unkonkret.

Die angekündigte Novelle der Energieeinsparverordnung 2012 setzt lediglich das um, was die Europäische Richtlinie für Gebäudeeffizienz vom Frühsommer diesen Jahres bereits vorgibt: Neubauten sollen ab 2020 klimaneutral betrieben werden. Angesichts der Menge sind die Neubauten allerdings nicht das Problem. Vielmehr geht es darum, den Gebäudebestand zu sanieren.

Es wird in dem Konzept auch ein Standard für den Gebäudebestand ab 2020 angekündigt, allerdings fehlt jede Aussage dazu, wie dieser Standard aussehen soll und wann er kommen soll. Nur über eines ist man sich einig: Der Standard soll vergleichsweise moderat sein, so dass nur die schlechtesten Gebäude betroffen sind. Auch hier folgt das Konzept nur der Europäischen Richtlinie für Gebäudeeffizienz, die vorgibt, dass die nationalen Regierungen einen Standard festlegen sollen.
Auch bei den Fördermaßnahmen wird es nicht konkreter. Wurden im ersten Entwurf für das Marktanreizprogramm noch zusätzliche 200 Mio. Euro pro Jahr und für das Gebäudesanierungsprogramm eine „deutlich bessere Ausstattung“ angekündigt, so beschränkt man sich in der Endfassung auf Formulierungen wie „zusätzliche Mittel“ und „fortführen“. Keine einzige Zahl wird genannt.

Nachdem seit Jahren die steuerlichen Anreize für Immobilieneigentümer abgebaut werden, ist nun davon die Rede, dass neue steuerliche Anreize für die Gebäudesanierung geschaffen werden sollen. Dies wäre bei tatsächlicher Umsetzung wahrscheinlich einer der wirkungsvollsten Wege, die Gebäudesanierung zu forcieren.

Ob es volkswirtschaftlich sinnvoll ist, ist zumindest fraglich. Die im ersten Entwurf noch enthaltene Strafregelung für Sanierungsverweigerer wurde fallen gelassen.

Dass das Energiespar-Contracting auch für den Mietwohnungsbereich stärker ausgebaut werden soll, könnte ein guter Ansatz sein. Allerdings ist dazu eine ausgewogene Mischung aus energiewirtschaftlichen und sozialverträglichen Maßnahmen notwendig. Ob die Bundesregierung für diese komplizierte Aufgabe ein Konzept hat, ist nicht ersichtlich.

Eine harte Nuss hat man sich auch noch ins Nest gelegt: Die Novellierung des Mietrechtes um die energetische Sanierung investitionsfreundlicher zu gestalten. Hier streiten die Eigentümer- und die Vermieterverbände schon seit Jahren. Auch ob das tatsächlich notwendig ist oder die bereits bestehenden Instrumente nicht ausreichen, wird von vielen ebenfalls hinterfragt. Letztendlich ist im Energiekonzept dazu kein neuer Beitrag erkennbar. Eine Regelung, die einerseits die Investitionen erleichtert und andererseits sozialverträglich ist, wäre wohl dringend erforderlich. Ansonsten droht die Gefahr, dass der Klimaschutz gegen die Sozialverträglichkeit ausgespielt wird.

Unterm Strich ist das Energiekonzept in Sachen Gebäudesanierung eine Ansammlung schöner Überschriften ohne konkrete Inhalte. Dabei wäre so vieles machbar: eine klimaneutrale Gebäudesanierung ist schon heute wirtschaftlich und sozialverträglich möglich. Viele Beispiele zeigen das – zum Beispiel die im Bauwettbewerb "Energieeffizienz und gute Architektur" der Deutschen Energieagentur prämierten Projekte. Es fehlt jedoch an Anreizen, die vorhandenen Ansätze in die Breite zu tragen. Die Verbände zeigen sich wenig innovativ und beharren auf ihren Besitzstandswahrungsstrategien. Der Regierung fehlt der Mut, diesen Kreislauf zu durchbrechen.

Sollten wider jegliches Erwarten einige der schönen Überschriften in die Tat umgesetzt werden, wäre das natürlich ein Fortschritt für die Gebäudesanierung und ein wirtschaftlicher Impuls für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Immerhin soll die Sanierungsrate verdoppelt werden. Angesichts der Halbherzigkeit und Halbwertzeit der Ziele scheint das jedoch mehr als fraglich.

Autorennotiz: Fabian Tacke ist Vorstand der KlimaGut Immobilien AG, Berlin


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