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Lange Schatten für grüne Geldanlagen


Berlin (2.8.10): Unter dem Vorwand des Anlegerschutzes treibt das Bundesfinanzministerium die Konzentration des Vertriebs von Anlageprodukten voran. Die grüne Geldanlage gerät so unter die Räder. Von Oliver Ginsberg.
Vor dem Hintergrund des krisenrhaften Untergangs unserer alten Weltfinanzordnung werfen selbst unscheinbar daherkommende politische Gesten lange Schatten.

Wie dabei unter dem Deckmantel der Regulierung von Finanzmarktekzessen noch mehr Unheil angerichtet werden kann, zeigt der „Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ aus dem Bundesfinanzministerium, der noch in diesem Sommer verabschiedet werden soll.

Bisher regt sich auch in kritischen Kreisen wenig Widerstand dagegen. Dabei wird das Gesetz wenig zum Anlegerschutz, dafür aber umso mehr zu einer Konzentration der Vertriebsmacht von Banken und großen Strukturvertrieben führen.

Wenn das Gesetz so käme, wie es derzeit vorliegt, wird es vermutlich das „Aus“ für konzernunabhängige Vermittlungsagenturen bedeuten und damit auch das Ende für viele Kapitalbeteiligungsmodelle im Nachhaltigen Sektor, die sich erst in den letzten zehn, zwanzig Jahren richtig entfalten konnten. Aufgrund überschaubarer Volumina im ein- bis zweistelligen Millionenbereich werden diese nämlich nicht in die Vertriebs-Portfolios von Banken oder sogenannten „Haftungsdächern“ aufgenommen. Eine Vermittlung ohne diese Instanzen mit sogenannter KWG-Zulassung wird es dann aber nicht mehr geben.

Die absehbaren Folgen der Gesetzesnovelle

Mit dem angesprochenen Gesetz sollen geschlossene Fonds beispielsweise in Form von Kommanditbeteiligungen als „Finanzinstrumente“ qualifiziert werden. Als Folge wären nur noch Finanzdienstleistungsinstitute nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zur Vermittlung befugt.

Alle Vermittler müssten insbesondere ein Zulassungsverfahren nach dem KWG durchlaufen. Die Regeln aus dem KWG sind allerdings für große Finanzinstitute wie Banken gemacht, nicht hingegen für kleine unabhängige Maklerbüros, die in den letzten Jahren ein Hauptvertriebsweg für nachhaltige Beteiligungsmodelle waren. Allein die Beantragung der Zulassung belaufen sich für ein Maklerbüro mit einem Jahresbruttoprovisionserlös von EUR 100.000 auf rund EUR 30.000. Hinzu kommen laufende jährliche Kosten in vergleichbarer Höhe.

Das ist nur noch für große Strukturvertriebe (Haftungsdächer) zu stemmen – die in der Regel aber nicht nachhaltig ausgerichtet sind. Selbst wenn ein großer nachhaltiger Vermittlerverbund aufgestellt werden könnte droht noch ein weiteres völlig unkalkulierbares finanzielles Risiko durch die danach ebenfalls zwingende Zugehörigkeit zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunter-nehmen (EdW).

Grüne Berater sollen die Zeche für schwarze Schafe im grauen Kapitalmarkt zahlen

Allein durch den aktuellen Entschädigungsfall bei der Phönix Kapitaldienst GmbH wird alle Mitglieder – ganz unabhängig von ihrem Eintrittsdatum in die EDW – eine Gesamtbelastung in mehrstelliger Millionenhöhe treffen. 75 Mio Euro sind den durch Phönix geschädigten Anlegerinnen und Anlegern bereits zugesprochen worden.

Auch ein nachhaltiger Vermittlerverbund hätte dann anteilig Entschädigungsleistungen zu stemmen, die angesichts der Gesamtbelastung in existenzgefährdender Höhe ausfallen könnten, obwohl er mit diesem Entschädigungsfall und anderen „schwarzen Schafen“ nichts zu tun hatte.

Von den geplanten Neuregelungen sind alle unabhängige Finanzdienstleister betroffen. Es steht zu befürchten, dass viele, die in diesem Bereich (aus guten Gründen) ihren Schwerpunkt auf nachhaltige Unternehmensbeteiligungen setzen ihr Geschäft über kurz oder lang aufgeben müssen, weil die Anforderungen aus dem KWG sie erdrücken.

Regulierungen zum Anlegerschutz sehen anders aus

Geeignete gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, die eine qualitative und faire Vermögensberatung bzw. Anlagevermittlung gewährleisten, ist natürlich auch im Interesse nachhaltiger Finanzagenturen. Deshalb besteht dort ein großes Interesse an Maßnahmen, die dem AnlegerInnenschutz und der Vertrauensbildung im Finanzdienstleistungssektor dienen. So spricht Vieles für eine Verbesserung der Beratungsstandards durch eine Regulierung.

Diese wird seit geraumer Zeit beispielsweise im bundesweiten Netzwerk ökofinanz 21 diskutiert. Die Umsetzung darf aber nicht zu einem faktischen Vermittlungsverbot führen. Deswegen wird von konzernunabhängigen Agenturen eine Regulierung der freien Vermittlung in der Gewerbeordnung gefordert, die vergleichbar mit den Regelungen für Versicherungsvermittler ist.

Hierzu gehören die Registrierung der Vermittler, eine besondere Qualifikation und Sachkundenachweis der Beratungsfachkräfte sowie obligatorisch eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung und ein qualifiziertes Beratungsprotokoll.

Zusätzlich wäre meiner Meinung nach auch ein obligatorischer Sachkunde-Nachweis zu Nachhaltigkeitsthemen angebracht, damit das Thema engültig aus der Nische verschwindet und zum Mainstream wird. Anerkannte Träger entsprechender Fortbildungsangebote gibt es längst. In diesem Zusammenhang wäre nebenbei auch eine Beschäftigung mit unterschiedlichen Nachhaltigkeits-Strategien von Managern börsenhandelbarer Fonds abzudecken.

Nicht wenige Berater wurden ja von der Diskussion um BP kalt erwischt, weil sie die Hintergründe der Titelauswahl nur ansatzweise verstanden.
Zunächst einmal muss jedoch das Schlimmste verhindert werden.
Wollen wir den Markt Finanzdiscountern überlassen?

Letztlich geht es auch um eine ordnungspolitische Entscheidung:

• Wollen wir, dass es zukünftig neben Sparkassen und Banken noch unabhängige Finanzberatung gibt oder nicht?

• Wollen wir, dass sinnvolle kleinvolumige Finanzierungsvehikel für nachhaltige Projekte noch einen Marktzugang bekommen – oder soll das Feld wieder den Großprojekten konventioneller Strukturvertriebe und Banken überlassen werden?

• Um ein anderes Bild zu bemühen: Wollen wir, dass es hier nur noch Discounter mit Waren der großen, allseits bekannten Marken gibt oder haben in der Region verankerte „Finanz-Läden“ auch noch eine Zukunft?

Transparenz und Pluralität statt ....

Wenn das Gesetz so kommt, wie es vorliegt, würden kleine, wenn auch gut vernetzte unabhängige Vermittler Stück für Stück vom Markt verdrängt werden. Eine dann folgende Oligopolisierung der Finanzberatung bei Banken, Sparkassen und großen Vertrieben hat nichts aber auch gar nichts mit Anlegerschutz zu tun.

Gerade Pluralität und fairer Wettbewerb zwischen den Beratungs- und Vermittlungsangeboten ist wichtig für den AnlegerInnenschutz. Ein bislang reger und nicht zuletzt dank Internet auch zunehmend transparenter Wettbewerb um Produkte und Anleger/innen würde massiv eingeschränkt werden, während sich die Produkte durch den stark erhöhten Aufwand für alle verteuern würden ohne wirklich mehr Transparenz geschweige denn nachhaltige Lösungen hervorzubringen.


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