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Neue Impulse für die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie


Berlin (29.7.10): Ein Kommentar zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die jüngst durch den „Peer Review Report“ neuen Aufschwung erhielt. Von Dr. Frank Freimuth und Monika Freimuth.
In zeitlicher Nähe zur Wahl des neuen Bundespräsidenten hat der Deutsche Bundestag aktuelle Fragen der deutschen Nachhaltigkeitspolitik aufgegriffen. Anlass dazu gab der „Peer Review Report“, eine durch die Bundesregierung in Auftrag gegebene Analyse des Stands der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie durch eine internationale Expertengruppe.(1)

Geprägt war die Debatte von einer Stärke der deutschen parlamentarischen Nachhaltigkeitspolitik, nämlich der Fähigkeit zum fraktionsübergreifenden Konsens, der vom neuen Vorsitzenden des Parlamentarischen Beirats für Nachhaltige Entwicklung, Andreas Jung, im Bundestagsplenum begründet wurde:

„Wir dürfen nicht heute auf Kosten von morgen leben. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung als Abgeordnete im Deutschen Bundestag, und es ist die besondere Aufgabe des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung.“(2)

Jung, durch den „frischer Wind“ in die Nachhaltigkeitsdebatte kommt, verdeutlichte die Konsequenzen, die der Bundestag aus dem Peer Review Report zieht. Demnach sollen der Zeithorizont der deutschen nationalen Nachhaltigkeitsstrategie auf 2030 erweitert und weitergehende Vorstellungen im Hinblick auf ihre Ziele und Indikatoren bis zum Jahr 2050 skizziert werden. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele soll transparenter gestaltet und die Einbeziehung privater Akteure sowie die Bürgerbeteiligung weiterentwickelt werden. Zudem ist angezielt, die regionalen Nachhaltigkeitsstrategien im Dialog mit den Bundesländern zu entwickeln und besser mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie abzustimmen. Schließlich ist beabsichtigt, die nachhaltige Entwicklung stärker in die Bildung zu integrieren.

Selbstverständlich weisen diese Beschlüsse, die im Hinblick auf ihre Umsetzung allerdings bisher bloß empfehlenden Charakter tragen, in die richtige Richtung. Jetzt sind aber konkrete Handlungsschritte erforderlich. Ob allerdings Empfehlungen wie diejenige, den Rat für nachhaltige Entwicklung mit einer theoretischen Studie zu beauftragen, die „mittels öffentlicher Konsultationsverfahren nicht nur ein Bild unserer Gesellschaft in 40 Jahren“(3) entwerfen soll, sondern gleichzeitig dazu beitragen würde „das Leitbild nachhaltiger Entwicklung weiter in der Gesellschaft zu verankern.“(4), wirklich zielführend sind, muss kritisch hinterfragt werden.

Anhand der Debatte wurde allerdings wieder einmal überdeutlich, dass die weitere Aufwertung des Parlamentarischen Beirats dringend geboten ist – steht doch der zentrale Stellenwert der Nachhaltigkeit in keinem vernünftigen Verhältnis zu seinen faktischen politischen Einflussmöglichkeiten.

Mit Blick auf die zukünftige politische Durchschlagkraft der Nachhaltigkeit sind die Hinweise der erfahrenen Parlamentarierin Gabriele Lösekrug-Möller sehr ernst zu nehmen. Sie machte zurecht darauf aufmerksam, dass sich die Nachhaltigkeitspolitik im parlamentarischen Alltag nicht in Verfahrensfragen, also bei grundsätzlichen Regeln und deren Institutionalisierung, erschöpfen darf. Gabriele Lösekrug-Möller thematisierte die Gesetzmäßigkeiten des „Green Race“, also den globalen Wettlauf um die Entwicklung und Produktion der effizientesten Systemlösungen für die nachhaltige Wirtschaft und den Umbau von Produktion und Konsum zu klimagerechten, ressourceneffizienten und nachhaltigen Formen. Und damit brachte sie die längst überfällige breite politische Debatte über ein qualitatives wirtschaftliches Wachstum auf die Tagesordnung.

Erfrischend offen wurden in der Debatte zudem bisher ungelöste Fragen der aktuellen Nachhaltigkeitspolitik angesprochen. Das gilt z. B. mit Blick auf die Gesetzesfolgeabschätzung, bei deren Umsetzung durch die Ministerien noch erhebliche Defizite zu konstatieren sind. Die Abgeordnete Daniela Raab fand dazu unter dem Beifall CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfreulich deutliche Worte:

„Es wäre wirklich schön, wenn die Nachhaltigkeitsprüfung in den Ministerien auch einmal stattfinden würde. Es wäre schön, wenn nicht nur die gerne verwendeten Textbausteine „„Wir haben die Nachhaltigkeit geprüft; es ist alles in Ordnung““ oder „„Keine Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitspolitik““ genutzt würden, sondern man sich wirklich einmal die Mühe machen würde, sich zu überlegen – das macht man bei anderen Punkten ja auch -, ob der Gesetzentwurf vielleicht doch nicht so ganz nachhaltig ist. Vielleicht ist er zu Recht nicht nachhaltig, weil es sich um ein drängendes Problem handelt; das kann ja sein. Aber wenn er nachhaltig ist, meine lieben Freunde, dann sagt es uns. Es ist doch ein Qualitätsbeweis, wenn ich unter einen Gesetzentwurf schreiben kann: Er ist aus folgenden Gründen nachhaltig: er¬stens, zweitens, drittens. Es geht also nicht nur um die formelle Kabinettsreife, die ich mit einer solchen Prüfung erreichen möchte, sondern es geht auch um die materielle Ausfüllung des Begriffs „„Nachhaltigkeit““ in der täglichen Gesetzgebung.“(5)

Damit ist die parlamentarische Messlatte aufgelegt und zweifellos gibt es in dieser Frage ganz erheblichen Handlungsbedarf. Da bisher die Ministerien allerdings mit ganz verschiedenen Nachhaltigkeitsverständnissen und mit durchaus unterschiedlichen Intensitäten arbeiten, könnte es sich als ganz außerordentlich hilfreich erweisen, das Instrumentarium der Ressortberichte obligatorisch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verankern, zwischen den Ressorts vergleichbar zu gestalten und mit Zielen, Maßnahmen und Zeitplänen zu konkretisieren.(6) Auch die Fachminister und ihr Führungspersonal in den Ministerien werden sich zukünftig stärker daran messen lassen müssen, in wie weit sie die Nachhaltigkeitsprüfung wirklich ernst nehmen.

Unterstrichen wurde der hohe Stellenwert der Gesetzesfolgeabschätzung durch Dr. Valerie Wilms („Ich dachte, wir wären hier schon einen deutlichen Schritt in Richtung nachhaltiges Deutschland vorangekommen“(7)) und durch Michael Kauch. Er machte klar, dass die Nachhaltigkeitsprüfung im Verlauf dieser Legislaturperiode durch eine Generationenbilanzierung zu ergänzen ist, da wir zunächst erkennen müssen, „welches die langfristigen Wirkungen unserer Gesetze sind, um sie dann verbessern zu können.“(8)

Mit Blick auf die Debatte des Bundestags zur Nachhaltigkeitsstrategie muss konstatiert werden: Nicht alle sinnvollen Anregungen des Peer Review Reports sind erschöpfend aufgegriffen worden. Dabei denken wir z.B. an die Stärkung des Bereichs von Forschung und Entwicklung oder die Intensivierung von Kooperationen zwischen öffentlichem und privatem Sektor - einschließlich branchenspezifischer Roadmaps.

Alles in allem hat der Deutsche Bundestag aber zielführende Beschlüsse für die Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gefasst. Und das hat vor allem damit zu tun, dass die Hauptakteure der Nachhaltigkeitspolitik auch in der Ebene des parlamentarischen Alltags unbequeme Fragen offen ansprechen, bereit sind dazuzulernen und einen Konsens in der Sache zu finden - Fähigkeiten, die man sich in anderen Politikfeldern des Öfteren wünschen würde. Dann ginge es mit der politischen Lösung der drängenden Zukunftsfragen schneller und besser voran.


Fußnoten:

1) Der internationalen Expertengruppe gehörten an: Björn Stigson, Suresh P. Babu, Jeroen Bordewijk, Pamela O’Donnell, Pekka Haavisto, Jennifer Morgan und Derek Osborn.
2) Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht 55. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010, S. 5357
3) Deutscher Bundestag , 17. Wahlperiode, Drucksache 17/1657, S. 4
4) ebd.
5) Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht 55. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010, S. 5364
6) vgl. hierzu Deutscher Bundestag , 17. Wahlperiode, Drucksache 17/1657, S. 5
7) ebd., S. 5363
8) ebd., S. 5360


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