Die Verleihung des Menschenrechtspreises des Landes Steiermark 2009 an den Verein „ErfA – Erfahrung für Alles“, der auch menschenrechtswidrige AMS-Zwangsmaßnahmen durchführt, stellt einen Verhöhnung der Menschenrechte dar.
Trotz Kritik an dieser Preisverleihung hat weder ErfA den Menschrechtspreis zurück gelegt, noch hat die Jury des Menschenrechtspreises reagiert. Daher startet der Verein „Aktive Arbeitslose“ aus Anlass der am 28.1.2010 stattfindenden Verleihung des Preises für 2010 eine Online-Petition gegen die Verleihung des Menschenrechtspreises an ErfA.
Die Jury begründete den Menschenrechtspreis an ErfA damit, dass dieser Verein das „Recht auf Arbeit“ fördere, in dem er Punks und anderen Randgruppen Arbeitsmöglichkeiten organisiere. Diese ehrenwerten Initiativen beruhen auf Freiwilligkeit aber nicht die gleichzeitig im Auftrag des AMS durchgeführten (Zwangs)Arbeitprogramme, die schon aufgrund der gesetzlichen und vom AMS vorgegebenen organisatorischen Rahmenbedingung menschenrechtswidrig sind:
1. Das AMS weist unter menschenrechtswidriger Androhung des Existenzentzuges (6 – 8 Wochen Bezugssperre) zu ErfA zu. Mit „vorläufigen Bezugsperren“ umgeht das AMS Vorschriften des Verwaltungsgesetzes, die zuerst ein Ermittlungsverfahren verlangen. Betroffene können sich daher nicht unmittelbar gegen den Existenzentzug wehren.
2. ErfA nötigt/e zugewiesene/n Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen Praktika auf, die an sich nicht mit Bezugsperre bedroht werden dürfen. Bei den zweiwöchigen Praktika wird das Arbeitslosengeld in Form einer Beihilfe („Deckung des Lebensunterhalts“ - DLU) gewährt, die laut Urteilen des Verwaltungsgerichtshofes privatrechtlicher Natur ist und daher freiwillig sein muss.
3. ErfA überlässt/überließ auch im Rahmen der AMS-Programme „Schritt für Schritt“ und „Aktion Gemeinde“ Arbeit suchende an dritte Firmen und umgeht dabei das Arbeitsüberlassungsgesetz: Statt wie im Gesetz gefordert, eine Entlohnung wie im Beschäftigerbetrieb (z.B. Gemeinde) zu gewähren, wird lediglich nach der menschenrechtswidrigen Transitarbeitskräfteregelung des BAGS-KV entlohnt, die weder eine Einstufung nach Verwendung vorsieht, noch eine Anrechnung von Vordienstzeiten oder Qualifikationen noch eine Vorrückung bei längerer Beschäftigung bzw. mehrmaliger Zuweisung.
Weiters war ErfA aktiv daran beteiligt, dass der Arbeit suchenden Frau Brigitte Zöllner im Herbst 2008 der Bezug für 6 Wochen gesperrt wurde, weil sie sich an der Teilnahme an der „Wiedereingliederungsmaßnahme“ „Schritt für Schritt“ geweigert hatte, ohne dass diese Frau, trotz mehrmaliger Urgenz, eine rechtskonforme Zuweisung erhalten hatte. Eine Beschwerde gegen die durch ErfA veranlasste AMS-Bezugsperre ist noch beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.
Politisch brisant ist, dass der als SPÖ-nahe geltende ErfA-Projektleiter Otmar Pfeifer jahrelang im Sozialamt der Stadt Graz gearbeitet hat und er von Sozialstadträtin Elke Edlinger (SPÖ) zum Menschenrechtspreis vorgeschlagen wurde und der Preis von Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) verliehen wurde.
Fragwürdig ist die Zusammensetzung der Jury, die zu einem großen Teil aus VertreterInnen der politischen Landtagsparteien sowie staatlichen Institutionen besteht. Amnesty International ist in dieser vorwiegend partei- und staatspolitisch besetzten vertreten, was eigentlich mit dem Ideal der politischen Unabhängigkeit von amnesty nicht vereinbar ist. Auch eine Anfrage an Amnesty International über die Haltung zur Verleihung des Menschenrechtspreis an einen Verein, der letztlich davon lebt, dass das AMS im Auftrag der Politik die Menschenrecht arbeit suchender ArbeitnehmerInnen missachtet, blieb unbeantwortet.
Daher startet nun der Verein „Aktive Arbeitslose“ eine Online Petition, die fordert, dass der aus Steuergeldern finanzierte Menschenrechtspreis des Landes Steiermark ErfA aberkannt wird und das Preisgeld stattdessen an den steirischen Arbeitslosenverein AMSEL zugesprochen wird, um den Kampf der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen um Achtung ihrer Menschenrechte zu unterstützen. Schließlich haben die SteuerzahlerInnen ein Recht darauf, dass ein Menschenrechtspreis nur jenen zugute kommt, die die Menschenrechte auch in deren vollen Umfang achten und fördern.
Die Petition im Web:
www.petitiononline.com/erfa
Weitere Informationen zum Fall ErfA und zur Petition:
www.aktive-arbeitslose.at
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Sonntag, 12. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



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