2007 hatte die Bundesregierung mit der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt ein Paket mit 330 Zielen und rund 430 Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt verabschiedet. Große Verantwortung für deren Umsetzung tragen die Bundesländer.
In den meisten Bundesländern gibt es keine umfassende und ressortübergreifende Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt. Lediglich in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland existierten bislang Landesstrategien zum Erhalt der Biodiversität. Baden-Württemberg habe einen "Aktionsplan" erstellt und Schleswig-Holstein im Landtag einen Bericht über den Beitrag des Landes zur Umsetzung der Nationalen Strategie vorgelegt. Inhalte und Zeitvorgaben des Bundes werden in den Konzepten der Länder jedoch nur selten aufgegriffen und konkretisiert.
Dabei ist ein umfassender Schutz der biologischen Vielfalt dringend geboten. Jede achte Vogelart, jedes vierte Säugetier und jede vierte Nadelbaumart weltweit sind vom Aussterben bedroht. Allein in Deutschland gelten 72,5 Prozent der Lebensräume von Pflanzen und Tieren als gefährdet. Jede zweite heimische Vogelart, ein Drittel der Pilzarten und 30 Prozent der Farn- und Blütenpflanzen sind bedroht. Verschärft wird diese prekäre Lage durch den fortschreitenden Klimawandel. Der weitere Verlust der Artenvielfalt erhöht auch die Folgekosten für Wirtschaft und Gesellschaft.
Je nach Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in den einzelnen Ländern vergaben die Verbände entsprechend einem Ampel-Modell verschiedene Farben.
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen wurden mit "Gelb" bewertet. Die im Schlussfeld liegenden Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhielten nur ein "Rot".
Kein Bundesland erreichte auch nur die Hälfte der maximal möglichen Bewertungspunkte. Bewertet wurde unter anderem der Anteil der in jedem Bundesland ausgewiesenen Wildnis- und Naturschutzgebietsflächen, die Fläche zukünftiger Urwäler und die Gebiete, die durch die Europäische Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie geschützt sind.
In die Bewertung einbezogen wurde auch die Anzahl der fertig gestellten Managementpläne für die Schutzgebiete. Außerdem wurden der Anteil der Flächen mit ökologischem Landbau und der Einsatz von Geldern für Agrarumweltmaßnahmen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes bewertet.
(Quelle: BUND)
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Sonntag, 12. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



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