Jetzt muss Schluss sein mit mangelhafter Transparenz. Die Privatisierungsverträge müssen auf den Tisch und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 1999 erwarben RWE, Allianz und der französische Konzern Vivendi einen Anteil von 49,9 % an den Berliner Wasserbetrieben und um diesen Vertrag geht es, der von der damaligen damalige Finanzsenatorin Anette Fugmann-Heesing (SPD) unterschrieben und von der SPD beschlossen worden ist. Seither liegt ein Mantel des Schweigens, obwohl die gesetzliche Grundlage was anderes vorsieht.
Im Jahre 1999 ist das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten, das jedermann ein weitgehendes Aktenauskunfts- und Einsichtsrecht in Unterlagen der Berliner Verwaltung gewährt. Trotzdem hat Berlin zur gleichen Zeit beim Verkauf von 49,9 % der Anteile der Wasserbetriebe mit den privaten Investoren Stillschweigen vereinbart, so dass die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nicht eingesehen werden können.
Nach Transparency Deutschlands Bewertung überwiegt im vorliegenden Fall das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das Schutzbedürfnis des Geschäftsgeheimnisses. Mit ihrer Unterschrift können Berlinerinnen und Berliner das Volksbegehren unterstützen.
Das vor kurzem novellierte Berliner IFG räumt bei zukünftigen Privatisierungen von Unternehmen der Daseinsvorsorge allen Bürgerinnen und Bürgern ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht ein, auch dann, wenn sich die Unternehmen auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berufen sollten, aber das Informationsinteresse überwiegt.
Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit: "Bei den Altverträgen, also auch bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahre 1999, sind die Hürden für die Durchsetzung des Akteneinsichtsanspruches jedoch weiterhin hoch. Es ist daher völlig offen, ob nach dem IFG das Begehren für die Veröffentlichung der Wasserprivatisierungsverträge Erfolg haben wird. Die Forderung des Berliner Wassertisches an die Berliner Politik, allen Berlinerinnen und Berlinern das Informationsrecht auch hier vorbehaltlos zuzugestehen, ist daher gerechtfertigt. Berlin muss seinen 1999 gemachten Fehler wiedergutmachen."
Für Transparency Deutschland ist die Informationsfreiheit ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Korruption. Transparency setzt sich daher überall in Bund, Ländern und Gemeinden für ein Höchstmaß an Transparenz der Verwaltung ein, mit möglichst kostenfreier Aktenauskunft und Akteneinsicht für jedermann. Dies muss auch gewährleistet sein, wenn die Verwaltung Verträge mit privaten Firmen abschließt.
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Sonntag, 12. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



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