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POLITIK

Bund beschließt Grundsätze der guten Unternehmensführung


Berlin (3.7.09): Der Tage hat das Kabinett Grundsätze der guten Unternehmensführung für öffentliche Unternehmen beschlossen: Den Public Corporate Governance Kodex. Ein umfängliches Regelwerk, jedoch kommt Nachhaltigkeit nicht vor. Viele gesetzten Regeln klingen gut, werden aber durch die jeweiligen Interpretationen, genannt Anmerkungen, in ihr Gegenteil verkehrt.

Der Public Corporate Governance Kodex richtet sich verbindlich an Unternehmen in privater Rechtsform mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes, soweit der Anspruch des Ministeriums in seiner Aussendung. Tatsächlich ist der Kodex mehr als Empfehlung gedacht wie man auch im Kodex selber lesen kann: "Das für die Beteiligungsführung zuständige Bundesministerium wirkt darauf hin, dass die Beachtung des Public Corporate Governance Kodex im Regelwerk des Unternehmens wirksam verankert wird." Dies läßt eine Menge Interpretations- und Spielraum und ein Wirken kann auch mal verpuffen.

 

Wesentliche Schwäche des Kodex ist aber, dass Nachhaltigkeit kein Thema ist. Wie eine gute Unternehmensführung heute möglich sein soll, ohne die Strategie der Nachhaltigkeit zu verfolgen, muss ein Rätsel bleiben.

 

Grundsätzlich ist der vorliegende Kodex gegliedert nach Kodextext, also, was sein soll, und dann, wesentlich interessanter, in die Anmerkungen, also was eigentlich gemeint ist. Und hier macht sich ein Delta nach dem anderen auf, frei nach dem Motto "Wasch mir den Pelz, mach mich aber nicht maß". Etwas was nicht geht. So liest man beispielsweise im Kapitel "Interessenskonflikte", sicher das relevanteste für den politiknahen Bereich:

 

"Jedes Mitglied des Überwachungsorgans ist dem Unternehmenszweck verpflichtet. Es darf bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen.", Also, so weit so glasklar, so richtig. Wie es nun gemeint ist führen die Anmerkungen aus: "Potenzielle Interessenkonflikte stehen einer Bestellung zum und einer Tätigkeit als Mitglied eines Überwachungsorgans in der Regel nicht entgegen; bei konkreten dauerhaften Interessenkonflikten soll eine Bestellung oder eine Fortsetzung der Tätigkeit als Mitglied eines Überwachungsorgans nicht erfolgen. " Also, erst wenn der Griff in die Kassenlade, dauerhaft und konkret ist, dann geht es nicht mehr.

 

Anspruch des Regelwerks ist es nach Darlegung des BM für Justiz: "(Es) soll die Transparenz bei Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung des Bundes erhöht werden."

 

Und Ministerin Zypries erläutert weiter: "Gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung ist bei Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ebenso wichtig wie bei Unternehmen der Privatwirtschaft. Transparenz ist für öffentliche Unternehmen ein Gebot des demokratischen Rechtsstaats. Die Führung und Überwachung von Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, wird künftig für jeden interessierten Bürger nachvollziehbarer. Gerade im Bereich der Managergehälter ist es wichtig, dass öffentliche Unternehmen an ihre Vorbildfunktion denken."

 

Der Public Corporate Governance Kodex wird nach dem "comply or explain"-Mechanismus in Anwendung gebracht. Danach muss ein Unternehmen erklären, ob es den Empfehlungen des Kodex folgt. Abweichungen muss das Unternehmen in seinem Corporate-Governance-Bericht offen legen und begründen. Sanktionswirkungen sind aber keine vorgesehen, dies meint, ich weiche ab, gebe es zu und nix passiert. "Mit diesem Mechanismus wird auf der einen Seite für Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gesorgt. Auf der anderen Seite besteht auch ausreichend Raum für eine individuelle Unternehmensführung.", hofft man im Ministerium. Ausreichend Raum hat man mit diesem Kodex wohl geschaffen, daran besteht kein Zweifel.

 

Download Kodex >> www.bmj.bund.de/files/7532c357fdcaad71ef3409cdf6ea4958/3750/Grundsätze_guter_Unternehmens-und_Beteiligungsführung_im_Bereich_des_Bundes.pdf




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