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POLITIK

Datenschutz: Staat darf nicht schnüffeln


Berlin (8.3.10): Das Urteil aus Karlsruhe bringt die Regierung in Bedrängnis. Der Staat darf nicht mal einfach so Daten speichern. Der BDI findet das Urteil auch gut.
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): "Die Richter in Karlsruhe haben ein klares Signal gegeben: Die informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt auch künftig ein hohes Schutzgut in unserer Gesellschaft, insbesondere auch in der digitalen Welt. Dieser Maßgabe muss der Gesetzgeber nun umgehend entsprechen, um das Vertrauen der Bürger in den Schutz ihrer Daten und Kommunikation wiederherzustellen."

Der Staat müsse der Wirtschaft mit gutem Beispiel vorangehen. Dies sei nicht gewährleistet, wenn er selbst in großem Stil verdachtsunabhängig Daten horte. Das Prinzip "So viel wie nötig, so wenig wie möglich" gelte im Datenschutz für Staat und Wirtschaft gleichermaßen. "Verbraucher dürfen keine Angst haben, dass jeder beliebig Daten über sie und ihr Verhalten sammelt und diese für seine eigenen Zwecke nutzt", so Billen weiter: "In der Informationsgesellschaft muss der Staat Vorbild sein. Das Wildwestverhalten von Teilen der Wirtschaft darf er nicht dulden."

Mit ihrem Urteil haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber scharf gerügt und die unverzügliche Löschung der bisher erhobenen Daten angeordnet. So erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung als insgesamt verfassungswidrig und nichtig. Es fehle an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Zudem würden die angegriffenen Vorschriften weder eine hinreichende Datensicherheit noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten gewährleisten." Auch genügten sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Transparenz und Rechtsschutz.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband, Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, hatte bereits 2005 die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2006/24/EG als unverhältnismäßig kritisiert. Die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding hat eine Überprüfung der EU-Richtlinie bis Ende dieses Jahres angekündigt.

BDI begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

"Die Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation, über Internet oder mobile Telefone, ist Grundlage der Informationsgesellschaft. Sie entscheidet heute über die Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit ganzer Branchen." Dies erklärte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorratsdatenspeicherungsgesetz.

"Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung zeigt, wie wichtig es ist, Herausforderungen der digitalen Welt mit Bedacht zu regeln. Durch Schnellschüsse entstehen Vertrauensverluste in der Bevölkerung und unnötige Kosten für die Industrie."

Erforderlich sei ein ressortübergreifender Dialog über die Grundsätze der Informationsgesellschaft, so Schnappauf.

Das Urteil im Wortlaut > www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011

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