Er schlägt vor, die Vergütungssätze für Solarenergie zeitlich gestaffelt zu reduzieren und in der ersten Stufe die Absenkung um 3 Prozentpunkte geringer auszugestalten als ursprünglich vom Bundestag beschlossen. Bei der festgelegten Stichtagsregelung 30. Juni 2010 soll es hingegen bleiben.
Die Korrektur der Vergütungen wurde notwendig, da im vergangenen Jahr die Marktpreise um rund 30% gesunken sind. So kam es zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen, führt das Bundesministerium für Umwelt aus.
Für Strom aus Hausdachanlagen sieht der Kompromiss eine Reduzierung um 13 Prozent vor, für Freiflächenanlagen um 12 Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen um 8 Prozent. In einer zweiten Stufe sollen die Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 Prozentpunkte verkürzt werden.
"Diese Absenkung ist überfällig. Denn die Schere zwischen rasch sinkenden Anlagenkosten und nur langsam sinkenden Vergütungssätzen hat sich in den letzten Monaten immer weiter geöffnet. Wenn Investoren unakzeptable Renditen erzielen, die die Mehrheit der Verbraucher über die Stromrechnung bezahlt haben, dann diskreditiert dies den Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt", sagte Bundesumweltminister Röttgen.
Bundestag und Bundesrat müssen den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich bereits am Donnerstag damit befassen. Der Bundesrat wird die Vorlage am Freitag, 9. Juli 2010 behandeln.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD zeigen sich von dieser Einigung enttäuscht und sprechen sinngemäß von einem faulen Kompromiss. Der Thüringens Vize-Ministerpräsident Christoph Matschie (SPD) sagte MDR 1 RADIO THÜRINGEN, dass diese Einigung kein guter Tag für die deutsche Solarindustrie sei und er befürchte nun massiven Jobabbau in diesem neuen Industriezweig.
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Donnerstag, 9. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



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