Im Juli haben italienische Behörden Mafia-Vermögen in Höhe von 60 Mio. EUR sichergestellt. In Großbritannien wurden 92,3 Mio. GBP von einem international agierenden Verbrecherring mit Besitz in Dubai konfisziert. Diese Beschlagnahmen machten nur einen Bruchteil des Gesamtvermögens dieser kriminellen Vereinigungen aus, denen es gegenwärtig leicht möglich ist, ihre Vermögenswerte über die Grenzen zu verschieben. Um hier Abhilfe zu schaffen, gilt in der EU seit 2006 eine Regelung, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte auch im europäischen Ausland zu erwirken.
Dem von der Europäischen Kommission veröffentlichten Bericht zufolge hat allerdings die Hälfte der Mitgliedstaaten diese Vorschriften noch nicht umgesetzt. Das bedeutet, dass Vermögenswerte (Immobilien, gewaschenes Geld oder auch gestohlene Fahrzeuge) einer in Frankreich verfolgten kriminellen Vereinigung beispielsweise in der Slowakei oder in Bulgarien sicher sind.
Nach der EU-Regelung können die Justizbehörden eines Mitgliedstaats die jeweiligen Behörden des anderen Mitgliedstaats ersuchen, ihre Einziehungsentscheidungen zu vollstrecken. Wie der heute veröffentlichte Bericht zeigt, wird jedoch die Beschlagnahme illegal erlangter Vermögenswerte noch immer durch unzureichende Umsetzung und unnötige Bürokratie erschwert, ein Zeichen für das mangelnde Vertrauen in die Justizsysteme der anderen Länder.
Aus dem veröffentlichten Bericht geht hervor, dass bis Februar 2010 lediglich 13 der 27 EU-Mitgliedstaaten diese Vorschriften umgesetzt haben. Obwohl die Frist für die Umsetzung am 24. November 2008 auslief, haben sieben Mitgliedstaaten der Kommission mitgeteilt, dass das Rechtsetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei; sieben weitere Mitgliedstaaten machten keinerlei Angaben.
Im Bericht der Kommission wird auch darauf hingewiesen, dass selbst in den Ländern, in denen die Vorschriften umgesetzt wurden, Einziehungsentscheidungen keinesfalls automatisch anerkannt werden, sondern dass häufig weitere rechtliche Formalitäten zu erfüllen sind, wie die in den nationalen Vorschriften von vier Ländern (Tschechische Republik, Polen, Rumänien und Slowenien) hinzugefügten öffentlichen Anhörungen.
„Dass die EU-Mitgliedstaaten in Zeiten der Wirtschaftskrise Vermögenswerte verurteilter Straftäter in Milliardenhöhe durchs Netz schlüpfen lassen, ist äußerst bedauerlich, zumal sich die Regierungen bereits vor vier Jahren auf Einziehungsmaßnahmen verständigt haben,“ erklärt Viviane Reding, für das Ressort Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. „Die Nachlässigkeit, mit der viele Mitgliedstaaten Rahmenbeschlüssen des Rates, denen sie alle zugestimmt haben, Folge leisten, macht erneut deutlich, wie wichtig der Lissabon-Vertrag für die Verwirklichung des europäischen Rechtsraums ist. Für die Zukunft brauchen wir klarere Regelungen, eine systematischere Anwendung und Vollstreckung und – vor allem – gegenseitiges Vertrauen in unsere Justizsysteme. Bis wir dies erreicht haben, fordere ich die Mitgliedstaaten auf, Vorschriften zur Kriminalitätsbekämpfung umzusetzen, die es den Justizbehörden ermöglichen, zusammenzuarbeiten und illegal erlangte Vermögenswerte tatsächlich einzuziehen.“
(EU-Presse)
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Sonntag, 12. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



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