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POLITIK

EU: Ratingagenturen und Auftraggeber kommen unter die Lupe


Brüssel (4.6.10): Die EU Kommission arbeitet an einer verbesserten Aufsicht für Ratingagenturen und für mehr Transparenz ihre Auftraggeber. Im Bereich Corporate Governance in Finanzinstituten lädt die EU zur Diskussion. Ihre wichtigsten Ziele: Transparenz, Verantwortlichkeit, Krisenprävention und Krisenmanagement.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer Arbeit zur Verhütung künftiger Finanzkrisen und zur Stärkung des Finanzsystems heute Änderungen der EU-Vorschriften zu Ratingagenturen vorgelegt und eine öffentliche Konsultation zur Reform der Corporate Governance in Finanzinstituten eingeleitet. Im Interesse rascher Fortschritte bei den zur Gewährleistung eines sicheren und stabilen Finanzsystems in Europa notwendigen Reformen hat die Kommission daneben eine allgemeinere Mitteilung verabschiedet, in der sie sich verpflichtet, die noch ausstehenden Reformvorschläge in den nächsten 6 bis 9 Monaten vorzulegen. Die Kommission wird all diese Vorschläge nach deren Erörterung bei der anstehenden Tagung des Europäischen Rates – idealerweise mit der nachdrücklichen Unterstützung aller Staats- und Regierungschefs – gemeinsam mit ihrer vor kurzem entwickelten Konzeption für Bankenrettungsfonds (s. IP/10/610) beim G20-Gipfel am 26./27. Juni in Toronto vorstellen. In Bezug auf Ratingagenturen verfolgt die Kommission im Wesentlichen zwei Ziele: eine wirksame und zentralisierte Beaufsichtigung auf europäischer Ebene sowie größere Transparenz im Hinblick auf die Auftraggeber der Ratings, damit alle Agenturen Zugang zu den gleichen Informationen haben. Dies würde die Aufsicht verbessern, den Wettbewerb im Ratingmarkt beleben und den Anlegerschutz stärken.

Auf dem Gebiet der Corporate Governance hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zu einer Reihe von Fragen eingeleitet, darunter Optionen für ein wirksameres Risikomanagement in Finanzinstituten und für die Stärkung der Aktionärsrechte. Schlusstermin für Stellungnahmen ist der 1. September 2010.

Zur Ergänzung dieses Maßnahmenpakets hat die Kommission zwei Berichte über die praktische Umsetzung ihrer Empfehlungen aus dem Jahr 2009 zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor und zur Vergütung der Geschäftsführer börsennotierter Gesellschaften seitens der Mitgliedstaaten vorgelegt. In beiden Bereichen wurden Fortschritte erzielt, doch steht in zahlreichen Mitgliedstaaten die vollständige Umsetzung der Empfehlungen noch aus.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte aus diesem Anlass: "Die Kommission lanciert heute den letzten Schritt zur Vervollständigung der EU-Finanzdienstleistungensreform. Dies ist Teil eines breitangelegten Programms zur Wiederherstellung von nachhaltigem Wachstum, sowie der Stabilisierung und Konsolidierung der europäischen Wirtschaft“

Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier kommentierte: „Die Änderungen der Vorschriften zu Ratingagenturen erlauben eine bessere Aufsicht und mehr Transparenz in diesem zentralen Sektor. Sie sind jedoch nur ein erster Schritt. Wir untersuchen diesen Markt derzeit eingehender. Im Hinblick auf Corporate Governance bin ich überzeugt, dass echte Krisenverhütung bei den Unternehmen anfängt. Zur Vermeidung künftiger Krisen müssen sich die Finanzinstitute selbst ändern. Wir müssen wirksamere interne Kontrollen gewährleisten, besseres Risikomanagement fördern und die Rolle der Aufsichtsorgane stärken. Außerdem müssen die bestehenden Regeln für eine langfristig tragbare Vergütungspolitik rasch umgesetzt werden, um übermäßige Risikobereitschaft einzudämmen.“

Verbesserung der EU-Aufsicht von Ratingagenturen

Da Ratingdienste nicht an ein bestimmtes Gebiet gebunden sind und die von einer Agentur abgegebenen Ratings von Finanzinstituten in ganz Europa verwendet werden können, schlägt die Kommission ein stärker zentralisiertes System zur Beaufsichtigung von Ratingagenturen auf EU-Ebene vor. Die Staats- und Regierungschefs hatten die Kommission im Juni 2009 aufgefordert, entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Den vorgeschlagenen Änderungen zufolge würde eine neue europäische Aufsichtsbehörde, die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA, s. IP/09/1347) mit exklusiven Befugnissen zur Beaufsichtigung der in der EU registrierten Ratingagenturen ausgestattet. Hierzu gehören auch alle europäischen Filialen von bekannten Ratingagenturen wie Fitch, Moody's und Standard & Poor's.

Sie hätte damit das Recht, Informationen anzufordern, Ermittlungen einzuleiten und Untersuchungen an Ort und Stelle vorzunehmen. Emittenten strukturierter Finanzinstrumente, wie Kreditinstitute, Banken und Wertpapierfirmen, werden auch allen anderen interessierten Ratingagenturen Zugang zu den Informationen gewähren müssen, die sie ihren eigenen Agenturen bereitstellen, damit diese unangeforderte Ratings abgeben können.

So würden Ratingagenturen in einem gegenüber den bestehenden vielfältigen nationalen Regelungen sehr viel einfacheren Aufsichtsrahmen operieren und hätten leichteren Zugang zu den benötigten Informationen. Außerdem würden die Nutzer von Ratings infolge der EU-Beaufsichtigung sämtlicher Ratingagenturen und des stärkeren Wettbewerbs zwischen diesen einen besseren Schutz genießen.

Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung Nr. 1060/2009 wird nun dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Prüfung zugeleitet. Bei Annahme des Vorschlags dürften die neuen Regeln im Laufe des Jahres 2011 in Kraft treten.

Reform der Corporate Governance in Finanzinstituten

Die Kommission hat sich als Reaktion auf die Finanzkrise in ihrer Mitteilung „Impulse für den Aufschwung in Europa“ vom März 2009 verpflichtet, die Corporate Governance in Finanzinstituten zu verbessern. Sie wollte gewährleisten, dass die Interessen der Verbraucher und anderer Beteiligter stärker berücksichtigt, Unternehmen nachhaltiger geleitet und Konkursrisiken längerfristig verringert werden. Als ersten Schritt leitet die Kommission nun eine öffentliche Konsultation zu einem Grünbuch ein, das mögliche Ansätze für folgende Ziele darlegt:

• Verbesserung des Funktionierens und der Zusammensetzung der Verwaltungsräte von Finanzinstituten im Interesse einer wirkungsvolleren Beaufsichtigung der Geschäftsleitung;
• Schaffung einer Risikokultur auf allen Ebenen von Finanzinstituten, um zu gewährleisten, dass den langfristigen Unternehmensinteressen Rechnung getragen wird;
• Einbeziehung der Aktionäre, Aufsichtsorgane und externen Revisoren in Fragen der Corporate Governance;
• Änderung der Vergütungspolitik von Unternehmen zur Eindämmung unverhältnismäßiger Risikofreudigkeit.

Die Konsultation läuft bis zum 1. September 2010. Etwaige künftige Vorschläge mit oder ohne Rechtsetzungscharakter dürften im Laufe des Jahres 2011 angenommen werden.


Regulierung der Finanzdienstleistungen für nachhaltiges Wachstum“ – Mitteilung 2010-2011 über den Finanzdienstleistungssektor

Die jüngsten Marktturbulenzen haben bestätigt, dass die Kommission die notwendigen Reformen zügig vollenden muss, um Sicherheit und Solidität des europäischen Finanzsystems sicherzustellen. Daher verpflichtet sich die Kommission nun, die noch ausstehenden Vorschläge zur Finanzreform, die zur vollständigen Umsetzung der Zusagen anlässlich des G20-Gipfels notwendig sind, in den nächsten sechs bis neun Monaten vorzulegen.

Nachstehend die wichtigsten Vorschläge:

>> Transparenz: Im Sommer wird die Kommission Vorschläge für ein bessere Arbeitsweise der Derivatemärkte unterbreiten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für mehr Transparenz an einem wichtigen, aber derzeit noch recht undurchsichtigen Markt. Um das Vertrauen in die Finanzmärkte weiter zu verbessern, wird die Kommission geeignete Maßnahmen zu Leerverkäufen und Kreditausfallversicherungen ergreifen, die u.a. auch ungedeckte Leerverkäufe erfassen. Darüber hinaus wird sie Verbesserungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) vorschlagen, um die Vor- und Nachhandelstransparenz zu stärken und mehr Derivate an organisierte Handelsplätze zu bringen.

>> Verantwortlichkeit: Zum Schutz der Anleger wird die Kommission die Überarbeitung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme und der Richtlinie über Anlegerentschädigung vorschlagen. Ferner werden Legislativvorschläge zu Anlageprodukten für Kleinanleger vorgelegt, die dem Schutz der Verbraucherinteressen beim Verkauf dieser Produkte dienen. Die Marktmissbrauchsrichtlinie wird ebenfalls geändert, um ihre Vorschriften über die regulierten Märkte hinaus auszuweiten und Derivate in ihren Anwendungsbereich einzubeziehen. Die Kommission wird Änderungen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) vorschlagen, um die Qualität und die Höhe des von den Banken gehaltenen Eigenkapitals zu verbessern bzw. heraufzusetzen, Eigenkapitalpuffer einzuführen und sicherzustellen, dass in guten Zeiten Rücklagen aufgebaut werden, auf die in wirtschaftlich schlechten Zeiten zurückgegriffen werden kann. Zur Durchsetzung ist anzumerken, dass die Sanktionen im Finanzsektor weitgehend uneinheitlich sind, weshalb die nationalen Aufsichtsbehörden recht unterschiedlich verfahren. Als ersten Schritt wird die Kommission eine Mitteilung über Sanktionen im Finanzdienstleistungssektor vorlegen, um die Konvergenz der Sanktionen für das gesamte Spektrum der Aufsichtstätigkeit zu fördern.

>> Krisenprävention und Krisenmanagement: Die Kommission wird einen Aktionsplan zum Krisenmanagement veröffentlichen, dem Legislativvorschläge für die Prävention von Bankausfällen bzw. zur Bankenrettung folgen werden. Sie wird ferner auf globale Konvergenz in Richtung einer einheitlichen Reihe qualitativ hochwertiger internationaler Rechnungslegungsstandards hinwirken.

Die Kommission wird auf eine zügige Verabschiedung dieser Maßnahmen durch das Europäische Parlament und den Rat drängen, damit die Europäer ihr volles Vertrauen in die Solidität des Finanzsystems als einen der Grundpfeiler des Wachstums zurückgewinnen.
(Quelle: EU)

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