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POLITIK

Faire Regeln für Bürgerbegehren


Berlin (10.6.10): Mehr Demokratie fordert faire Regelungen für Bürgerbegehren und sieht bei der geplanten Reform in Rheinland-Pfalz einen guten Anlass für Verbesserungen.
Die geplante Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz könnte die Bedingungen für Bürgerbegehren und -entscheide deutlich verbessern. Dazu müsste der aktuelle Gesetzentwurf allerdings überarbeitet werden. Dieses Fazit zog Professor Roland Geitmann (FH Kehl), Sachverständiger für den Verein Mehr Demokratie, bei der Anhörung im Innenausschuss am heutigen Donnerstag.

In den rund 2.500 Gemeinden des Landes fanden innerhalb von 15 Jahren nur 140 Bürgerbegehren und 50 Bürgerentscheide statt. „Die im Bundesländervergleich extrem niedrige Zahl von Bürgerbegehren und -entscheiden lässt sich nicht mit dem Verweis auf die angeblich gute und beteiligungsintensive Verwaltungspraxis in den vielen kleinen Gemeinden rechtfertigen“, so Geitmann.

"Die mangelnde Praxis hängt ganz eindeutig mit den wenig anwendungsfreundlichen Regelungen zusammen." In einer rheinland-pfälzischen Gemeinde kommt es durchschnittlich alle 280 Jahre zu einem direktdemokratischen Verfahren. Zum Vergleich: In NRW erlebt eine Gemeinde alle zwölf Jahre ein Bürgerbegehren, in Bayern durchschnittlich alle 14 Jahre.

Mehr Demokratie fordert vor allem, den Positivkatalog, der festlegt, zu welchen Themen Bürgerbegehren stattfinden dürfen, abzuschaffen. „Den Menschen sollte nicht vorgeschrieben werden, worüber sie abstimmen dürfen“, sagt Paul Kittler vom Landesverband Rheinland-Pfalz. Die Angst vor den Bürgern müsse endlich über Bord geworfen werden. "Im Nachbarland Baden-Württemberg ist der Positivkatalog inzwischen abgeschafft, ohne dass Verwaltungen lahmgelegt und kurzsichtige Entscheidungen getroffen werden."

Nach Ansicht von Mehr Demokratie sollte der Themenkatalog vor allem in Bezug auf Finanzfragen und Bauvorhaben erweitert werden. "Es ist nicht einzusehen, warum Bürgerinnen und Bürger nicht über die Höhe der Hundesteuer oder über die Finanzierung von Kindergärten, Schwimmbädern und Friedhöfen entscheiden sollen", erklärt Geitmann.

Die im jetzigen Gesetzentwurf vorgesehene Senkung des Unterschriftenquorums bei Bürgerbegehren von 15 auf zehn Prozent der Wahlberechtigten wäre nach Ansicht von Mehr Demokratie lediglich eine Schönheitsreparatur. Der Verein hat die Auswirkungen auf alle kreisfreien Städte untersucht: In sechs von zwölf Städten würde die geplante Reform überhaupt nichts ändern. Mehr Demokratie fordert, das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent zu senken.

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