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POLITIK

Gabriel: Kein Blankoscheck für CCC


Berlin (11.5.09): "Kohlekraftwerke haben nur eine Zukunft, wenn sie weniger schädlich für das Klima werden. Die Technologie zur Abscheidung von Kohlendioxid CCS könnte da eine Perspektive bieten", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel im Bundestag.
CCS werde aber mit diesem Gesetz keinen Blankoscheck gegeben. Im Gegenteil argumentiert Gabriel: Der Entwurf sieht hohe Umweltstandards vor, auf die es keinen Rabatt gibt. Das Wichtigste ist dabei: Die Speicher müssen auf Dauer sicher sein. Und hier erheben Umweltschutzorganisationen schwere Bedenken wie schon auf Glocalist Daily News berichtet.

Gabriel reagiert auf diese Kritik an dem Gesetzentwurf und betont, dass die Konzerne die Kosten dafür zu tragen haben: "Wer behauptet, das Gesetz gebe der Kohle Vorrang, irrt. Das Gesetz schafft lediglich die Voraussetzung für eine sichere CO2-Speicherung. Wir sorgen außerdem dafür, dass nur für genau soviel CO2 keine Emissionszertifikate gekauft werden müssen, wie dauerhaft und sicher gespeichert wird. Die Verursacher – also die Energiekonzerne – müssen selbstverständlich sämtliche Kosten tragen, auch für die Zeit, in der der Staat die Verantwortung für die Lagerstätten hat.", betonte Gabriel.

Den Anlagenbetreibern gibt das Gesetz die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für Pilot- und Demonstrationsanlagen. Sie müssen dadurch unter anderem aber auch nachweisen, dass die vollständige Zurückhaltung von CO2 im Speicher auf unbegrenzte Zeit gewährleistet ist. Zudem müssen sie umfassend Vorsorge gegen Risiken für Mensch und Umwelt nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik leisten. Erst 30 Jahre nach Stilllegung einer Anlage und damit rund 80 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme können Betreiber ihre Verantwortung auf den Staat übertragen – und das auch nur bei einem Langzeitsicherheitsnachweis nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Im Jahr 2015 wird der Bund die Erfahrungen mit den Demonstrationsvorhaben aus dem In- und Ausland auswerten. Dann wird geklärt, inwieweit die im Gesetz festgelegten hohen Sicherheits- und Umweltstandards nachgewiesen werden können und ob CCS technisch und wirtschaftlich ein gangbarer Weg ist. Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid in deutsches Recht umgesetzt werden.

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