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POLITIK

Gabriel: Mehr direkte Demokratie


Berlin (12.7.10): In einem Gespräch mit der "BILD am Sonntag" plädiert Gabriel (SPD) für mehr Volksentscheide. Alle vier Jahre ein Kreuzchen zu malen, kann nicht der Höhepunkt von Demokratie sein.
Es ist in Deutschland ohne Zweifel ein Spannungsfeld entstanden zwischen den Volksvertreter/innen und dem vertretenen Souverän, dem Volk. Einen weiteren Höhepunkt fand dieses Delta in der Bewegung für Gauck als Präsident. In diesem Zusammenhang hat sich eine Mehrheit der Deutschen gewünscht, den Präsidenten direkt wählen zu wollen.

In parlamentarischen Kreisen sieht man dieses mehr an direkter Willensbildung eher skeptisch, da dies eine direkte Machtbeschneidung auch bedeutet. Aber direkte Demokratie würde auch ein höheres Maß an Legitimität bewirken und mehr Diskussion und Debatte, was nach Condorcet die Essenz von Demokratie darstelle.
 
Anlässlich des Volksentscheids in Bayern erneuerte SPD-Chef Sigmar Gabriel am Sonntag seine Forderung nach bundesweiten Volksabstimmungen. Er kündigte an, mit den anderen Fraktionen im Bundestag Verhandlungen über eine Verfassungsänderung aufzunehmen.

„Wir begrüßen den Vorstoß Gabriels für die Einführung bundesweiter Volksentscheide. Regelmäßig sprechen sich in Umfragen 70 bis 85 Prozent der Deutschen für Volksabstimmungen über bundespolitische Themen aus. Es gibt nach über 60 Jahren Demokratie keinen triftigen Grund mehr, den Menschen dieses Bedürfnis abzuschlagen“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Deutschland ist mit dem fehlenden Volksentscheid auf Bundesebene im europäischen Vergleich ein demokratisches Entwicklungsland.“
 
Der Volksentscheid in Bayern zum Nichtraucherschutzgesetz habe zudem gezeigt, dass Bürgerinnen und Bürger nicht damit überfordert seien, politische Fragen selbst zu beantworten.
 
Auch die Befürchtung, mit bundesweiten Volksabstimmungen könnte die Todesstrafe wieder eingeführt werden, sei unbegründet. „Das Volk müsste sich an die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen halten wie das Parlament. Im Grundgesetz sind Artikel 1 und Artikel 20 durch die so genannte Ewigkeitsklausel in Artikel 79 geschützt. Weder das Volk noch die Parlamentarier könnten also Gesetze beschließen, die die Menschenwürde verletzen oder sich gegen Demokratie und Rechtsstaat richten“, sagt Efler. 
 
2002 gab es erstmals eine Mehrheit für deren Einführung im Deutschen Bundestag. Die für eine Verfassungsänderung nötige Zweidrittel-Mehrheit kam jedoch nicht zustande. Alle Parteien außer der CDU/CSU sprechen sich für bundesweite Volksabstimmungen aus. Die CSU befürwortete im vergangenen Jahr zumindest Volksabstimmung über EU-Themen. 

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