In der Debatte um den Start von Google Steet View appelliert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) an die Politik, rasch klare Bedingungen für derartige Dienste zu schaffen. So müsse unter anderem ein Recht auf Widerspruch gesetzlich verankert werden. Bisher betrachtet Google dies eher als Kulanz. Noch in diesem Jahr will Google seinen Dienst Street View an den Start bringen.
Trotz der weitreichenden datenschutzrechtlichen Bedenken warnt der vzbv vor überzogenen Reaktionen. "Das Ausmaß der aktuellen Debatte trägt eher zur Verunsicherung, denn zur Sensibilisierung bei", meint Falk Lüke, Referent im vzbv-Projekt "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt".
Ohne erfüllte Voraussetzungen kein Dienst
Der vzbv kritisiert Google für das Vorpreschen im Alleingang, ohne sich mit der Politik, den Daten- und Verbraucherschützern in Deutschland abgestimmt zu haben. Dadurch nährt das Unternehmen die Befürchtungen, dass die kurze Frist zum Widerruf in der Sommerzeit nur eine Beruhigungspille ist, die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende jedoch vor vollendete Tatsachen gestellt würden.
Aus Sicht des vzbv müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Dienst an den Start gehen kann. So muss Google vor einer Freischaltung des Dienstes sicherzustellen, dass personenbezogene Daten wie Abbilder von Personen und KFZ-Kennzeichen unumstritten unkenntlich gemacht werden. Gesichter leicht zu verpixeln, wie dies etwa in Großbritannien praktiziert wird, sei nicht ausreichend. Weiters muss ein Widerspruch auch über die von Google genannte Vierwochenfrist hinaus möglich sein.
Parallel dazu muss die Politik die Rechtslage in zwei wesentlichen Punkten anzupassen: Erstens, die Verankerung eines Widerspruchrechts. Dies ist nach geltender Rechtslage strittig. Zweitens, dass die gesetzliche Klarstellung, dass derjenige, der in Deutschland Daten erhebt, auch hiesiges Recht befolgen muss. Da Street View vom Google-Mutterkonzern mit Sitz in den USA betrieben wird, ist derzeit keineswegs sichergestellt, dass deutsche Verbraucher ihre Ansprüche überhaupt geltend machen können.
(Quele: vzbv)
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Samstag, 11. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



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