Die Bundesregierung setzt die bereits 2007 beschlossene Nationale Biodiversitätsstrategie nicht um, sagt die DUH klipp und klar. Daher fordert die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) die Bundesregierung auf, im UN-Jahr der Biologischen Vielfalt die Ankündigungen zum Artenschutz in Deutschland entschlossen umzusetzen.
Anlässlich der feierlichen Eröffnung des Internationalen Jahres der Biodiversität durch Kanzlerin Angela Merkel am kommenden Montag (11. Januar 2010), wo man wieder Schweigeworte wird erwarten dürfen, wirft DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake der Bundesregierung „weitgehende Untätigkeit“ bei der Umsetzung der im November 2007 verabschiedeten „Nationalen Strategie für Biologische Vielfalt“ vor.
"Während der CDU-Umweltminister den Naturschutz zu seinem persönlichen Kernanliegen erklärt und den Verlust der biologischen Vielfalt gleichgewichtig neben den globalen Klimawandel stellt, stehen seine christsozialen Kabinettskollegen aus den Ressorts Landwirtschaft und Verkehr auf der Bremse oder dokumentieren ihre Ignoranz gegenüber dem Artenschwund durch die Zerschneidung von Lebensräumen", sagte Baake.
Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner vertrete Klientelinteressen und schaffe damit die größten Hindernisse für die Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie. Verkehrsminister Peter Ramsauer mache sich am Heiligabend in der „Süddeutschen Zeitung“ mit populistischen Sprüchen über „die Belange schwangerer Fledermäuse“ über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes lustig, das den grob fehlerhaften Planfeststellungsbeschluss für die Autobahn-Westumfahrung Halle letztinstanzlich aufgehoben hatte.
Weder weltweit noch in Deutschland werde das Ziel erreicht, den Artenschwund bis 2010 zu stoppen. Wie beim Klimaschutz gelte auch beim Artenschutz, dass die mit großer biologischer Vielfalt gesegneten Länder des Südens nicht von der Notwendigkeit des Naturschutzes überzeugt werden können, wenn die Industriestaaten selbst ihn nicht ernsthaft betreiben.
Die von der DUH im September 2009 vorgestellten 15 Eckpunkte für ein Biodiversitätsgesetz zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie wurden zwar in der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP partiell aufgegriffen – jedoch ausschließlich diejenigen, die zum Zuständigkeitsbereich des Bundesumweltministeriums gehören. In allen Fällen, in denen die Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft potenziell von notwendigen Richtungsänderungen betroffen wären, regiert bei schwarz-gelb der Klientelschutz vor dem Biodiversitätsschutz. Verbindliche Festlegungen für eine „gute fachliche Praxis“ fehlen nach wie vor. Ebenso fehlen wirksame Regelungen zum Schutz von Randstreifen an Gewässern, die den Eintrag von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln verhindern könnten.
"Das ist erschreckend, denn gerade in der Agrarlandschaft geht der Verlust von Naturräumen und der dort lebenden Tiere und Pflanzen extrem schnell", sagte Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz der DUH.
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