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POLITIK

Klage wegen Gen gegen die Niedersächsische Landesregierung


Hannover (30.6.10): Das internationale Netzwerk "Aktion GEN-Klage", das Umweltinstitut München e.V., sowie die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen haben Strafanzeige gegen Verantwortliche der Niedersächsischen Landesregierung wegen illegaler Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen erstattet.
Die Bundesländer hätten sich verpflichtet spätestens zum 31.3. eines Jahres das Saatgut auf Verseuchung zu prüfen, damit kontaminiertes Material vor der Aussaat zurückgerufen werden kann, sagte der agrarpolitische Sprecher Christian Meyer am Donnerstag in Hannover. "Dieser Verpflichtung ist die Landesregierung nicht nachgekommen. Die dafür Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden".

Wie ein von den drei Organisationen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten aufzeigt, haben Agrarministerium und Umweltministerium Berichte über Wochen nicht bearbeitet und auch keine Vorwarnung herausgeben, obwohl die ersten Funde gentechnischer Konstrukte bereits am 12.3.2010 vorlagen. Nach Paragraf 39 des Gentechnikgesetzes stellt die nicht genehmigte Freisetzung eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird.

"Die im Landtag gegebene Begründung der Agrarministerin, Krankheitsfälle und Urlaub hätten zu dieser Verzögerung geführt, entlastet die Landesregierung nicht. Sie ist rechtlich verpflichtet ist, unverzüglich zu handeln, wenn Verstöße gegen das Gentechnikrecht drohen", sagte Christiane Lüst vom bundesweiten Netzwerk "GEN-Klage", dem über 50 Organisationen aus dem Umwelt-, Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich angehören.

Allein das "Verschleppen" der Information an die betroffenen Landwirte von Mitte Mai auf Anfang Juni habe bundesweit zu Ernteausfällen von über 1,3 Millionen Euro geführt. Hinzu kommen weitere mögliche Schäden bei Imkern und dem Ökologischen Anbau. "Auch kleine Spuren von Gentechnik führen zu einer erheblichen Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung und der Beeinträchtigung einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Imkerei", sagte Lüst.

Bei der Erstattung der Strafanzeige berufen sich die drei Organisationen auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade, das Anfang Juni die Auffassung bestätigt habe, dass jedes Basisrisko durch die Verbreitung auch kleinster Mengen gentechnischer Verunreinigungen ausgeschlossen werden muss und daher eine Pflicht zur vollständigen Gentechnikfreiheit des Saatguts besteht.

Die von Ministerin Grotelüschen erhobene Forderung nach Aufhebung dieser Nulltoleranz beim Saatgut, nähre hingegen den Verdacht, dass mit der Duldung der illegalen Ausbringung "die Gentechnik durch die Hintertür auf Äcker und Teller gebracht werden sollte", sagte der Grünen-Politiker Meyer.

Die Aktion GEN-Klage, das Umwelt-Institut München e.V. und die Grünen forderten die Landesregierung auf, eine rechtzeitige und ausreichende Saatgutkontrolle wie in anderen Ländern sicherzustellen. "Der Behördenschlendrian muss beendet werden. Recht und Gesetz müssen auch in Niedersachsen gelten. Die Nulltoleranz ist zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft zwingend notwendig."
 
Die Kosten der Strafanzeige belaufen sich auf 4000 Euro, die Kosten des Umweltinformationsantrages auf 2000 Euro. Dafür bitten die Kläger dringend um Spenden unter Spendenkonto: Aktion GEN-Klage/Christiane Lüst, Kto.-Nr. 170 237 63 Kreissparkasse München-Starnberg, BLZ 702 501 50, Verwendungszweck: Illegale Aussaat stoppen.

(Quelle: Gen-Klage)

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