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POLITIK

Parteispenden


Berlin (20.1.10): In der anhaltenden Diskussion über Parteispenden und Obergrenzen, erinnert Transparency Deutschland an sein Thesenpapier aus dem Jahr 2007 und fordert 50.000 Euro als Obergrenze.
Aber es ist nicht nur das Geld, was hier begrenzt werden sollte. Es geht auch um so genannte "Personalspenden", wo also Lobby- und PR Agenturen "Personalspenden" an Ministerien tätigen oder umgekehrt Ministerien großzügig Mitarbeiter karenzieren, damit diese dann - besonders beliebt während Wahlkämpfen - für die jeweiligen Parteien wirken können.

Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland sieht den Erfolg der Transparenzregeln bei der Parteienfinanzierung bestätigt. Durch die Transparenz werden politische Debatten über Parteispenden und ihren möglichen Einfluss ermöglicht. Gleichzeitig empfiehlt Transparency, Parteispenden auf 50.000 Euro pro Jahr und Unternehmen/Verband/Person zu begrenzen. Eine Obergrenze von 50.000 Euro würde den Debatten über den unlauteren Einfluss von Großspenden die Grundlage entziehen, meint Transparency.

Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Die Transparenz scheint zu funktionieren. So können die Wählerinnen und Wähler selbst entscheiden, wie sie das Spendenannahmeverhalten von Parteien bewerten. Schade ist, dass man Zahlen nicht mit einer Recherche auf www.bundestag.de einfach analysieren kann. Obwohl der Bundestag seine Website gerade erst überarbeitet hat, wurde dieser Themenbereich dabei übersehen."

Die Debatte über Parteispenden war durch verschiedene Großspenden der letzten zwei Jahre ausgelöst worden, die dem Firmenkonglomerat von August Baron von Finck zugerechnet wurden. Die Substantia AG hat der FDP im Wahljahr 2009 850.000 Euro zukommen lassen. Im Jahr 2008 hat die Clair Immobilien Deutschland GmbH 430.000 Euro und die Mercator Verwaltung GmbH 390.000 Euro an die CSU gespendet; im selben Jahr spendete die VM Holding AG 250.000 Euro an die FDP.

In Frankreich sind Spenden von Unternehmen an Parteien verboten. In Österreich und der Schweiz werden die Namen der Parteispender nicht veröffentlicht; so geht das natürlich auch. Aber Partei, Staat und Gewaltentrennung ist in Österreich eine sehr eigene Sache, die auch jüngst Eingang in den Korruptionsreport der EU Eingang fand, wonach Korruption und "Verschränkung" der Gewaltentrennung durch die Verfassung schon gewährleistet werden (sh. Bericht auf Glocalist > bit.ly/4V2mYt ).

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