Der Steuervorteil soll sich im Gegenteil bei kostengünstigen und in aller Regel klimaschonenden Pkw pro Jahr auf einige hundert Euro belaufen, aber bei übermotorisierten Klimakiller-Pkw auf bis über 4.000 Euro pro Jahr steigen. Die Automobilbranche dürfte sich bereits auf „signifikante Absatzsteigerungen“ bei großen Dienstwagen von bis zu 15% freuen.
"Diese Bundesregierung redet sonntags über Klimaschutz und bereitet montags das bisher umfangreichste Förderprogramm vor allem für die Ladenhüter der bundesdeutschen Automobilindustrie vor – für übermotorisierte Luxuslimousinen und Geländewagen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und vermutet Lobbyismus und Parteienfinanzierung dahinter: "Nach Mövenpick & Co. wollen sich die Koalitionsparteien nun offenbar bei den Autoherstellern für den warmen Spendenregen zur Bundestagswahl mit Steuergeschenken zu Lasten des Klimaschutzes und der Steuerzahler erkenntlich zeigen."
Der Vorwurf einer Umverteilung von unten nach oben sei selten begründeter gewesen als bei Umsetzung der auf den ersten Blick so harmlosen Änderung der Bemessungsgrundlage der Dienstwagenbesteuerung vom Bruttolistenpreis auf den Kaufpreis. Und selten sei der Ideengeber so eindeutig zu lokalisieren gewesen, erklärte Resch mit Blick auf einen Vorschlag des Präsidenten des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Matthias Wissmann, der exakt dies vor wenigen Wochen öffentlich gefordert hatte. CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Fuchs und die FDP-Haushaltsexpertin Claudia Winterstein setzen sich in ihren Fraktionen fast wortgleich für die VDA-Reform ein. Das Finanzministerium arbeitet unter Hochdruck an einer Regelung, die nach Informationen der DUH bereits dieses Frühjahr in den Bundestag eingebracht werden soll.
Resch warnte die Bundesregierung eindringlich davor, erneut den Forderungen der Autolobby nachzugeben und damit „ihr Image als Regierung der Lobbyisten zu bestätigen“. Dies würde nicht nur zusätzliche Milliardenlöcher in die öffentlichen Haushalte reißen, sondern auch dem Klima schaden: Einerseits würde die bestehende, international beispiellose Privilegierung von Spritschlucker-Dienstwagen noch weiter ausgebaut, andererseits der ohnehin enge Spielraum der Etats für ökologisch und sozial gerechtere Investitionen in ein flächendeckendes, attraktives öffentliches Verkehrsangebot zusätzlich reduziert. Schließlich würden die deutschen Hersteller erneut ermuntert, an ihrer rückwärts gewandten Modellpolitik festzuhalten.
Der DUH-Bundesgeschäftsführer schlug vor, die Dienstwagenbesteuerung insgesamt nach ökologischen Gesichtspunkten zu reformieren. Dazu müsse ein an Schadstoffklassen, Spritverbrauch und Klimagasemissionen orientiertes Steuersystem eingeführt werden. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Dienstwagen für Unternehmen könne es in Zeiten des Klimawandels nur für Fahrzeuge geben, die den CO2-Zielwert der EU für 2008 in Höhe von 140 Gramm CO2 pro Kilometer (g CO2/km) einhalten. Alle neu angeschafften, dienstlich genutzten Spritschlucker, die darüber liegen, dürften vom Staat nicht mehr über die Absetzbarkeit als Betriebsausgaben subventioniert werden.
(Quelle: DUH)
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Samstag, 11. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



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