Am 26. August 2010 hat der Berliner Wassertisch der Landeswahlleiterin weitere 13.494 Unterschriften übergeben. Damit hat sich die Zahl der gesammelten Unterschriften auf 49.232 Unterschriften erhöht! Da im ersten Monat bei den Bürgerämtern weitere 2100 Unterschriften abgeben worden sind, beläuft sich die Gesamtzahl der erzielten Unterschriften auf über 50.000.
Nach Transparency Deutschlands Bewertung überwiegt im vorliegenden Fall das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das Schutzbedürfnis des Geschäftsgeheimnisses. Mit ihrer Unterschrift können Berlinerinnen und Berliner das Volksbegehren unterstützen. Rd. 173.000 Unterschriften sind zum Erfolg notwendig. Transparency sieht im Volksbegehren ein wichtiges Signal zur Durchsetzung der Informationsfreiheit.
Astrid Wokalek, Leiterin der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg: „Wir wollen alle Berlinerinnen und Berliner ermutigen, durch direktdemokratische Mitwirkung ihr Interesse an der Offenlegung von Teilprivatisierungsverträgen zu zeigen. Wir werden unsere Mitglieder ermuntern, weitere Unterschriften zu sammeln“.
Im Jahre 1999 ist das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten, das jedermann ein weitgehendes Aktenauskunfts- und Einsichtsrecht in Unterlagen der Berliner Verwaltung gewährt. Trotzdem hat Berlin zur gleichen Zeit beim Verkauf von 49,9 % der Anteile der Wasserbetriebe mit den privaten Investoren Stillschweigen vereinbart, so dass die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nicht eingesehen werden können.
Das vor kurzem novellierte Berliner IFG räumt bei zukünftigen Privatisierungen von Unternehmen der Daseinsvorsorge allen Bürgerinnen und Bürgern ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht ein, auch dann, wenn sich die Unternehmen auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berufen sollten, aber das Informationsinteresse überwiegt.
Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit: „Bei den Altverträgen, also auch bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahre 1999, sind die Hürden für die Durchsetzung des Akteneinsichtsanspruches jedoch weiterhin hoch. Es ist daher völlig offen, ob nach dem IFG das Begehren für die Veröffentlichung der Wasserprivatisierungsverträge Erfolg haben wird. Die Forderung des Berliner Wassertisches an die Berliner Politik, allen Berlinerinnen und Berlinern das Informationsrecht auch hier vorbehaltlos zuzugestehen, ist daher gerechtfertigt. Berlin muss seinen 1999 gemachten Fehler wiedergutmachen.“
Für Transparency Deutschland ist die Informationsfreiheit ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Korruption. Transparency setzt sich daher überall in Bund, Ländern und Gemeinden für ein Höchstmaß an Transparenz der Verwaltung ein, mit möglichst kostenfreier Aktenauskunft und Akteneinsicht für jedermann. Dies muss auch gewährleistet sein, wenn die Verwaltung Verträge mit privaten Firmen abschließt. Informationsfreiheitsrechte ermöglichen, das Handeln der Behörden nachzuvollziehen. So kann Vertrauen in Politik und Verwaltung gestärkt, Korruption vorgebeugt sowie wirtschaftlicher und politischer Schaden abgewendet werden.
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Sonntag, 12. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



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