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POLITIK

Transparency: Kritik an Umsetzung des IFG


Berlin (5.5.10): Der Tage legte die Bundesregierung ihren Bericht zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor. Transparency Deutschland zeigt sich mit der Performance unzufrieden.
An sich eine gute Idee und Ansatz das Informationsfreiheitsgesetz, wonach ein jeder Bürger grundsätzlich Aktenauskunft und Akteneinsicht begehren kann. Nur, er bekommt sie in der Regel nicht. Auf der einen Seite wird die Datensammelwut der Bürokratie immer größer, ihre Neigung darüber Auskunft zu geben, nimmt direkt proportional ab.
Transparency kritisiert restriktive Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes durch Bundesverwaltung

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. kritisiert anlässlich des vor zwei Tagen veröffentlichten Zweiten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz (BfDI), Peter Schaar, die restriktive Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch die Bundesverwaltung.

Der Bericht des BfDI über die Jahre 2008 und 2009 bemängelt die noch immer bestehenden Hürden für die allen Bürgerinnen und Bürgern zustehenden Rechte auf Aktenauskunft und Akteneinsicht. Das IFG wird daher weiterhin nur gering genutzt. Schaar kritisiert die unverhältnismäßig langen Bearbeitungszeiten und den Trend, dass Anträge immer häufiger mit Verweis auf schützenswerte „Regierungstätigkeiten“ sowie zugunsten vorgebrachter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt werden. Er regt eine wissenschaftliche Evaluation des IFG durch den Bundestag und eine gründliche Überarbeitung der Ausnahmetatbestände an.

Transparency fordert insbesondere den Abbau der Ausnahmetatbestände. Die Verwaltung sollte grundsätzlich verpflichtet werden zu begründen, warum sie im jeweiligen Fall Informationsinteressen des Antragstellers bzw. der Allgemeinheit niedriger bewertet als das Interesse des betroffenen Dritten. Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit: "Die restriktive Haltung der Bundesbehörden bei IFG-Anfragen widerspricht einer modernen und offenen Verwaltung. Wir brauchen eindeutige Regelungen darüber, welche Einzelinteressen es tatsächlich zu schützen gilt. Das Recht auf Informationsfreiheit darf nur dann ausnahmsweise zurücktreten, wenn das Geheimhaltungsinteresse nachweislich in erheblichem Umfange überwiegt."

Gut gesagt, beim nächsten Bericht wird man wohl oben geführte Statements einfach wiederholen können.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Bereits in seinem ersten Tätigkeitsbericht für die Jahre 2006 und 2007 hatte der BfDI die Umsetzung des IFG kritisiert. Für Transparency Deutschland ist die Informationsfreiheit ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Korruption. Je leichter es Bürgerinnen und Bürgern haben, das Handeln der Verwaltung mit Hilfe des IFG transparent zu machen, um so eher wird Korruption vorgebeugt sowie ggf. wirtschaftlicher und politischer Schaden abgewendet.

Zweiter Tätigkeitsbericht des BfDI im Download > bit.ly/cShz1h

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