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POLITIK

UN-Konvention gegen Korruption: Wo bleibt Deutschland?


Berlin (29.10.09): Im Rahmen der Jahresgeneralversammlung von Transparency International wird die Bundesregierung Deutschlands aufgefordert, die Voraussetzungen für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption zu schaffen.
Die internationale Generalversammlung der Antikorruptionsorganisation Transparency International hat der Tage in einer Resolution den Deutschen Bundestag aufgefordert, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen und damit endlich die Voraussetzungen für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) durch Deutschland zu schaffen. Die Generalversammlung fand in diesem Jahr in Berlin statt.

Schaden für die Wirtschaft


Im November wird in Doha die 3. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention gegen Korruption stattfinden. Deutschland wird dabei nur als Beobachter teilnehmen können. Bereits bei der vorbereitenden Sitzung in Wien musste Deutschland in der letzten Reihe sitzen. Wesentliches Thema der Konferenz in Doha ist die Einführung eines weltweiten gegenseitigen Überwachungsmechanismus.

Die Position der EU-Staaten, die für einen strengen Überwachungsmechanismus eintreten, wird durch die Nicht-Ratifizierung seitens des wichtigen EU-Staates Deutschland geschwächt. "Das ist nicht nur peinlich, sondern kann sich negativ auf die deutsche Wirtschaft, die ein hohes Interesse an korruptionsfreien Investitionsbedingungen und einheitlicher Strafverfolgung hat, auswirken.", führt Transparency Deutschland aus.

Die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption hängt von der Einführung eines wirksamen und transparenten Überwachungsmechanismus ab. Entscheidend ist, dass Länderbesuche durch Prüfgruppen anderer Regierungen und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft ermöglicht werden.

Schließlich müssen die Länderberichte und Empfehlungen veröffentlicht werden, um Regierungen verantwortlich machen zu können. Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Sollte die Einführung eines scharfen Überwachungsmechanismus scheitern, wäre das ein massiver Rückschlag für die Korruptionsbekämpfung weltweit. Die UN-Konvention gegen Korruption darf keine Worthülle bleiben."

Bereits im Jahr 2003 hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet, aber sie ist bis heute nicht in geltendes Recht umgesetzt. Wesentlicher Hinderungsgrund ist die unzureichende Regelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§108e StGB). Sylvia Schenk: "Das Aussitzen muss ein Ende haben. Sechs Jahre sind mehr als genug, um die Anforderungen der Konvention in deutsches Recht umzusetzen. Die neue Regierungsmehrheit hat jetzt die Möglichkeit, sich als Koalition gegen Korruption zu positionieren."

UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) längst internationaler Standard

Die UNCAC wurde inzwischen von 140 Staaten ratifiziert. Von den G20-Staaten haben allein Deutschland, Indien, Japan und Saudi-Arabien die UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert. Von allen europäischen Staaten haben nur Deutschland, Estland, Irland, Island, Kosovo, Liechtenstein, die Tschechische Republik und die Ukraine die Konvention nicht ratifiziert.

Kommentar zu Korruption > www.glocalist.com/news/kategorie/kommentare/titel/korruption-doha-und-zivilgesellschaft/

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