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Freitag, 10. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!
POLITIK

ver.di will gegen ELENA vorgehen


Berlin (5.5.10): Unverhältnismäßig und in weiten Teilen rechtswidrig - das ist der Vorwurf auch von ver.di gegen ELENA, den "Elektronische Entgeltnachweis".
Nach dem am 28.3.2009 auch im Bundesrat widerstrebend verab­schiedeten Gesetz zum ELENA-Verfahren (Elek­tronischer Entgeltnachweis) muss ab dem 1.1.2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner An­gestellten einmal monatlich einen Datensatz mit einer Unmenge von persönlichen und teilweise höchst sensiblen Angaben an eine zentrale Da­tenbank bei der Rentenversicherung Bund in Würzbug übermitteln.

ELENA ist der Kurzname für Elektronischer Entgeltnachweis. Seit dem 1.01.2010 melden Arbeitgeber die nach dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) in Kraft getreten (BGBl. I 2009, S. 634 ff) bestimmten Datensätze an eine zentrale Datenbank genannt "Zentrale Speicherstelle" (ZSS). Die ersten elektronischen Nachweise sollen ab 2012 zur Verfügung stehen.

Es sind derart viele Angaben, dass der "gläserne Arbeitnehmer" real wird: Name, Anschrift, Geburtsort und -datum, Bruttoentgelt und Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Tätigkeit, Arbeitszeit, Renten- und Sozialversicherungsabzüge, Lohnsteuer, Solizuschlag, Kirchensteuer, Arbeitgeber und Betrieb, Anzahl, Beginn und Ende sogenannter Fehlzeiten, Art und Höhe sonstiger steuerpflichtiger und steuerfreier Bezüge, Ausbildungsbeginn und -ende, Arbeitgeberzuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitsstunden, Urlaubsanspruch, Angaben zu Entlassungen und Kündigungen, Auskunft über bereits erhaltene Abmahnungen, Schilderungen zu "vertragswidrigem Verhalten", Vorruhestandsleistungen und Abfindungen.

Ende März 2010 gab es eine Verfassungsklage von über 22.000 Mernschen gegen dieses Gesetz und auch die Gewerkschaften prangern an, dass auch Informationen über Streikteilnahmen oder Abmahnungen bei Kündigungen gespeichert werden sollen. Die Information über Streikbeteiligung wurde mittlerweile gestrichen.

Der ver.di Vorsitzende, Frank Bsirske, hat jetzt angekündigt, dass ver.di als Arbeitgeber keine Daten an die zentrale Speicherstelle in Würzburg weiterleiten wird. Sollte ver.di deshalb zu einem Bußgeld verurteilt werden, so will man dagegen vorgehen und ELENA höchstrichterlich prüfen lassen.



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