Hintergrund ist, dass sich die SVA - ein wohlbestallter Verwaltungsapparat - und die Ärztekammer - auch ein wohlbestallter Verwaltungsapparat - sich nicht einigen können, sprich keine Rahmenvereinbarung hinsichtlich der ärztlichen Versorgung zustande kommt, weshalb dies nun die Betroffenen auslöffeln dürfen durch höhere Beiträge, Vorkasse und den üblichen Schikanen, die man von Behörden gewohnt ist. Geld nehmen ja, Leistung geben nein.
55.000 dieser neuen Selbständigen leben laut Statistik Austria in Einkommensarmut, davon sind 24.000 von manifester Armut betroffen, das heißt "...sie leben unter bedrückenden Lebensumständen wie feuchte, schimmlige Wohnung, großen Stress ohne Erholung, können ihre Wohnung nicht angemessen warm halten, geschweige denn unerwartete Ausgaben tätigen" so Sozialexperte Martin Schenk von der
Armutskonferenz, des österreichweiten Zusammenschlusses von Sozialinitiativen, Hilfsorganisationen, Selbsthilfegruppen, Armutsbetroffener und der Armutsforschung.
"Diese Gruppe von neuen Elendsunternehmern findet weder in der Wirtschaftskammer noch in der Arbeiterkammer eine ausreichende Vertretung. Sie fallen durch die Netze der klassischen Sozialpartner Interessen. Die neuen sozialen Risken („new social risks“) liegen quer zu den klassischen Risken sozialstaatlicher Sicherungssyssteme: neue Selbständige, prekäre Beschäftigung, Lebensrisiko Pflege, Behinderungen und Migration" sagt die Armutskonferenz.
Hauptsache mal zahlen und Bittsteller werden
Der Interessensverein für neue Selbständige und Ich-AGs - FO.FO.S. -führt aus, dass rund 60% der besagten Unternehmer unter 1.000 Euro pro Monat verdienen und bringt die Thematik des vertragslosen Zustands zwischen SVA und Ärztekammer auf den Punkt:
"Seit 1.6.2010, dem Beginn des vertragslosen Zustands zwischen SVA und Ärztekammer, sind Selbständige verpflichtet, sowohl die Beiträge zur Sozialversicherung weiterhin zu bezahlen, als auch die Arzthonorare im Voraus zu begleichen. Da die Mehrheit der Selbständigen (60 %) unter 1.000 Euro im Monat verdienen, bietet die SVA an, dass diese sich einen Kostenvorschuss holen können. Das ist begrüßenswert, bedeutet jedoch auch, dass Geringverdienende mit zusätzlichem Zeitaufwand als Bittsteller in die SVA kommen und ihre finanzielle Lage ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin offenlegen müssen."
Aber das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange, denn selbstverständlich zahlen geringverdienende Selbständige mehr in die Sozialversicherung ein als Großverdiener. So rechnet FO.FO.S. vor, dass man bei einem Nettoeinkommen von 600 Euro pro Monat 33% an die SVA abführen darf, bei 10.000 Euro sich die SVA aber mit 12% bescheidet.
Mit anderen Worten, wenn man dann die Gesamtlage aus Einkommenssicht betrachtet, zahlen die Gruppen der Wenigverdienenden und der mittleren Einkommen die Zeche.
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Sonntag, 12. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



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