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SOZIALES

Altersversorgung für CEOs von DAX-Unternehmen


Düsseldorf (12.7.10): Altersversorgung von Ex-Vorständen ist vorbildlich: Dax-Unternehmen zahlten 2009 im Schnitt sieben Millionen Euro, so eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung.
Sieben Millionen Euro hat ein Dax-30-Unternehmen 2009 im Durchschnitt insgesamt an die früheren Mitglieder seines Vorstandes als Altersversorgung gezahlt. Damit gaben die Dax-30 notierten Unternehmen für die Altersversorgung ihrer Ex-Vorstände im Schnitt noch einmal rund die Hälfte dessen aus, was die aktiven Vorstände an Vergütung erhielten.

Dies ergibt eine Auswertung des Vergütungsexperten Dr. Heinz Evers im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.

Jenseits der Durchschnittswerte variiert der Umfang der Altersversorgung und der Pensionsrückstellungen von Unternehmen zu Unternehmen stark: Die Auszahlungen an ehemalige Vorstandmitglieder lagen 2009 zwischen knapp einer Million Euro bei SAP und gut 24 Millionen Euro bei der Thyssen-Krupp AG. Hinzu kamen die Summen, die in diesem Jahr für künftige Alters-Zahlungen an die aktiven Vorstände zurückgelegt wurden. Hier reichen die Beträge von 0,5 Millionen Euro bei Beiersdorf bis zu 11,1 Millionen Euro bei der Volkswagen AG.

Rechnet man beide Posten zusammen, wendeten Thyssen-Krupp, die deutsche Bank und Siemens mit 27,7 bzw. 21,4 und 20,6 Millionen Euro im Jahr 2009 am meisten Geld für die Altersversorgung ihrer Vorstände auf. Allerdings seien die Angaben zu den individuellen Vorsorgeaufwendungen in den Geschäftsberichten trotz gesetzlicher Publizitätsverpflichtung längst nicht in allen Punkten transparent und vergleichbar, kritisiert der Vergütungsfachmann.

Die Gesamt-Rückstellungen, die im untersuchten Geschäftsjahr für die Alterversorgung der ehemaligen Vorstandsmitglieder bestanden, lagen bei durchschnittlich 67 Millionen Euro pro Dax-30-Unternehmen. Auch hier ist die Bandbreite groß: In 13 Firmen betrug die Rückstellung mehr als 50 Millionen Euro, bei 8 Unternehmen war sie sogar höher als 100 Millionen Euro. Schließlich unterschieden sich auch die Konstruktionsdetails der jeweiligen Rentenpläne erheblich, zeigt Evers.

Verbreitet ist jedoch eine relativ niedrige Altersgrenze, ab der die Alterszahlungen einsetzen: Für die Hälfte aller Vorstände liegt sie bei der Vollendung des 60. Lebensjahres. Nur in einem Viertel der Unternehmen gilt die Altersgrenze 65. Das restliche Viertel zahlt ab 62 oder 63.

(Quelle: Hans-Böckler-Stiftung)

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