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SOZIALES

Begriff "klimaneutral" täuscht Verbraucher


Berlin (3.12.09): Was schon bei manchen der sehr marktschreierischen Ablasshändler in Sachen "Klimaneutralität" stets irritierte, unterlegt nun eine Umfrage des Konsumentenverbandes vzbv. Der Konsument wird dadurch getäuscht.
Die Begriffe "klimafreundlich" und "klimaneutral" verwirren Verbraucher mehr als dass sie informieren. Kurz, knackig und bündig die Schlussfolgerung des vzbv: Das belegt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Infratest, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Auftrag gab.

Danach glauben 23,5 Prozent der Befragten, dass ein als "klimaneutral" bezeichnetes Produkt das Klima gar nicht belastet, 40,8 Prozent sind überzeugt, dass es für das Klima weniger schädlich ist und jeder Zehnte ist der Meinung, dass eine "klimafreundliche" Ware das Klima gar nicht belastet.

Das Ergebnis wird vor allem besonders marktschreierische Unternehmen aus München wie die UTOPIA AG kurz irritieren, sie aber weiter machen lassen in ihrem Produzieren von Green-washing Bubbles.

"Die Begriffe vermitteln den falschen Eindruck, dass in der Herstellung oder Bedienung der Produkte weniger oder gar kein CO2 entsteht", kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Realität sieht anders aus: So werben die Hersteller mit dem Begriff "klimaneutral", wenn ein Teil der Einnahmen für das Produkt in CO2-kompensierende Projekte wie Aufforstungsarbeiten fließt. Als "klimafreundlich" wird ein Produkt häufig bereits dann bezeichnet, wenn die mit ihm verbundene CO2-Belastung nur geringfügig unter dem Durchschnitt liegt. "Die Verbraucher benötigen mehr Transparenz. Erforderlich sind verbindliche Standards für Werbung mit Klimaschutzargumenten", verlangte Billen. Oberstes Ziel müsse außerdem die Vermeidung, nicht die Kompensation von CO2 sein.

Um Unklarheiten zu beseitigen und Standards für die Nutzung dieser Begriffe zu schaffen, geht der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen rechtlich bedenkliche Werbung in diesem Bereich vor. Darüber hinaus unterstützt der vzbv Bestrebungen der Europäischen Kommission, den Katalog irreführender Geschäftspraktiken im Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, um eine Vorschrift zur Werbung mit Umweltschutzargumenten zu ergänzen.

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