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SOZIALES

Bruttolöhne sinken erstmals in Deutschland


Wiesbaden (3.3.10): Viele werden es schon gefühlt haben und das Monatsende gibt Evidenz. Nun hat das amtliche Bundesamt für Statistik in Wiesbaden bestätigt: Die Bruttolöhne in Deutschland sinken zum ersten mal seit Bestehen der Bundesrepublik.
Nach ersten Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die durchschnittlichen Bruttoverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2009 um – 0,4% auf rund 27 648 Euro gesunken. Dies ist der erste Rückgang der Verdienste in der Geschichte der Bundesrepublik. Das birgt gewaltigen Sprengstoff nicht nur Deutschland, sondern für Europa allgemein.

Und auch wer arbeitet, lebt rasch in Armut. So ist nicht nur der Bruttolohn gesunken, sondern auch die Zahl der Menschen, die nicht mehr von der Arbeit leben können, ist gestiegen, stellt die Hans-Böckler-Stiftung heute fest. Also eine fatale Schere macht sich gesellschaftlich auf:

Etwa 500.000 Vollzeitbeschäftigte in Deutschland nehmen ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung nicht wahr. Sie lassen ihren geringen Verdienst nicht mit ergänzendem Arbeitslosengeld II "aufstocken", obwohl das rechtlich möglich wäre. Damit übersteigt die Zahl der Vollzeitbeschäftigten, die in verdeckter Armut leben, deutlich die Zahl der vollzeitbeschäftigten "Aufstocker" (rund 400.000). Nimmt man auch Beschäftigte mit geringerer Stundenzahl hinzu, dürfte die Zahl der Beschäftigten, die einen Anspruch auf staatliche Unterstützung nicht realisieren, noch weitaus höher sein. Das zeigen Zwischenergebnisse aus einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Irene Becker.

Verantwortlich für den Rückgang der rechnerischen Pro-Kopf-Verdienste, so das destatis weiter in seiner Erklärung für das Sinken der Bruttolöhne in Deutschland, sind hauptsächlich der Ausbau der Kurzarbeit und der Abbau von Überstunden. Die neue Buchung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sozialbeitrag wirkte ebenfalls verringernd. Seit dem 1. Januar 2009 besteht für alle Bürgerinnen und Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung, die bisher den Bruttolöhnen zugerechnet wurden, werden jetzt als Arbeitgebersozialbeitrag klassifiziert. Ohne diese Neuklassifikation wären die durchschnittlichen Bruttoverdienste nur um 0,2% gesunken.

Im Gegensatz zu den Pro-Kopf-Verdiensten sind die Bruttoverdienste je Stunde insbesondere durch den Abbau von Guthaben auf Arbeitszeitkonten um 3,0% gestiegen. Die Arbeitnehmer erhielten 2009 das Entgelt für die Arbeit, die sie in den Vorjahren bereits erbracht haben.

Besonders stark betroffen war das Verarbeitende Gewerbe. Hier sanken die Pro-Kopf-Verdienste um 3,6% während auf Stundenbasis ein Zuwachs von 4,4% zu beobachten war. Auch die Lohnstückkosten, die die Relation von Arbeitskosten und Wertschöpfung darstellen, stiegen in diesem Wirtschaftsbereich besonders stark an (+ 15,3%).

Bei der Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Durchschnittsverdienste (Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer) der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden alle Arbeitnehmergruppen einbezogen – auch Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten, geringfügig Beschäftigte ebenso wie leitende Angestellte, Vorstandsmitglieder oder Beamte. Ferner werden alle für geleistete Arbeit empfangenen Entgelte und geldwerte Leistungen, zum Beispiel auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zulagen oder Prämien, berücksichtigt. Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind dagegen nicht eingeschlossen.

(Quelle: destatis)

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