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Dienstag, 22. Mai 2012 - Eine andere Information ist möglich!
SOZIALES

Bundesagentur für Einkommen


Berlin (7.4.09): Der Tage hat die NGO "Bürgerinitiative Bedingungsloses Grundeinkommen" (BbG) zumindest virtuell die Zukunft vorwegnehmen wollen und hat die Website "Bundesagentur für Einkommen" online gestellt.
Ursprünglich hatte die Website die Farbwelt der Bundesagentur für Arbeit übernommen, was die Bundesagentur nicht goutierte und entsprechend reagierte, sprich die Klagsdrohung in den Raum stellte. So schreibt die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg: "Zu den unter der Internetadresse www.bundesagentur-fuer-einkommen.de abrufbaren Informationen stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) fest: Die BA ist für diese Internetseite nicht verantwortlich. Das gilt auch für das entsprechende Antragsformular. Das macht spätestens ein Blick auf das Impressum sichtbar. Die BA bittet alle Bürgerinnen und Bürger davon abzusehen, Anträge nach Nürnberg zu senden. Diese Anträge entbehren jeder Grundlage. Die BA behält sich gegen den Autor der Internetseite rechtliche Schritte vor."

Die Argumente für ein sogenanntes bedingungsloeses Grundeinkommen sind für die Bürgerinitaitive: Das Geld, welches heute schon im Sozialsystem kursiert, kann so ausgegeben werden, dass jeder aus Steuern ein die Lebensgrundbedürfnisse deckendes Grundeinkommen erhält, bedingungslos, d.h. unabhängig davon, ob er arbeitet oder nicht, ob er arm ist oder nicht. In einer Zeit, in der erwerb-bringende Arbeit nicht mehr staatlich zu gewährleisten ist und immer mehr Menschen, statt aus Lohnabhängigkeit befreit, in unwürdige soziale und wirtschaftliche Abhängigkeiten getrieben werden (Hartz IV, Kombilohn), hätte so jeder ein Einkommen, auch wenn er durch die Automatisierung und Rationalisierung in Produktion und Verwaltung aus der Arbeit entlassen wird. Außerdem hätte jeder die Möglichkeit, frei von Existenzsorgen diejenigen Arbeiten zu übernehmen, die er – angesichts der sich immer mehr verschlechternden Lage im Sozialen, in Wissenschaft und Bildung, auf dem Sektor der Kunst, der Umwelt, der Gesundheit, der Erziehung, der Kultur – selbst für sinnvoll hält, so die BbG zusammenfassend.


Die Website selbst darf man als sehr gelungen betrachten und ist nach wie vor - nun einer neuen Farbwelt - online. Dort findet sich auch ein fiktives Antragsformular für die Gewährung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Dies dürfte aber der Bundesagentur für Arbeit nicht reichen, denn sie fordert nun - schau, schau - die "bedingungslose" Einstellung der Website und die Unterfertigung nachstehender Erklärung. Wenn nicht, dann Prozess. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt: " .... uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich verpflichten (sich die Betreiber; Anm. Red.), die weitere Verwendung und Bereitstellung von Inhalten des Internetauftritts der Bundesagentur für Arbeit, des Corporate Designs, des Internetauftritts der Bundesagentur für Arbeit, des mit dem Logo der Bundesagentur für Arbeit nahezu identischen Logos, des an die Bundesagentur für Arbeit adressierten Vordruckes "Antrag auf bedingungslosen Grundeinkommen" auf der Internetseite www.bundesagentur-fuer-einkommen.de zu unterlassen und auch künftig diese sowie jede andere Art der Verwendung oder Bereitstellung der bezeichneten Inhalte zu unterlassen.“ Das Ultimatum hier ist der 8. April.

Darum vielleicht nur mehr kurze Zeit zu bewundern >> www.einkommensagentur.de/contend.html


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