Der Bayerische Landtag hat vorige Woche ein neues Dienstrecht für Beamtinnen und Beamte des Freistaates verabschiedet, das die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungs- sowie Laufbahnrecht vorsieht.
Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): "Wir begrüßen die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Bayerischen Besoldungs- und Versorgungsrecht. Schwule und lesbische Beamte, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft leben, erhalten ab dem 01.01.2011 dieselben Vergünstigungen, die gleichen Familienzuschläge und die gleiche Hinterbliebenenpension. Auch die Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften werden voll akzeptiert."
Nachdem die Bayerische Staatsregierung zwei Mal vergeblich versucht hat, die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft vor dem Verfassungsgericht zu stoppen, ist diese Geste der Anerkennung auch ein sehr wichtiges bundespolitisches Signal.
Wermutstropfen ist, dass hat die Bayerische Landesregierung die rückwirkende Gleichstellung nicht umgesetzt, obwohl diese nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geboten ist. Auch mehrere Verwaltungsgerichte haben Eingetragenen Lebenspartnern ab Datum der Verpartnerung dieselben Leistungen zugesprochen wie verheirateten Beamten. Aber, das wird man auch noch schaffen. Jedenfalls ein Erfolg für Homosexuelle und für die Idee der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit.
Anzeige
Samstag, 11. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



SOZIALES
|
|
| << Zurück |
Kommentar
NUR für registrierte UserInnen - Jetzt kostenfrei registrieren
Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.







