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Freitag, 10. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!
SOZIALES

foodwatch zeigt Lidl an


Berlin (21.5.10): Die Verbraucherorganisation foodwatch stellt Strafanzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung mit Todesfolge gegen Lidl, die Firma Prolactal und das baden-württembergische Verbraucherministerium.
Als Grund sieht foodwatch die zu spät erfolgte Informationspolitik im Falle des listerien-belasteten Harzer Käses. Dessen Verzehr führte in Deutschland nach Angaben des Robert-Koch-Instituts zum Tod dreier Menschen.

Eine foodwatch-Recherche zu den Todesfällen belegt, dass eine Person in Hessen noch Ende Januar den bei Lidl vertriebenen Käse verzehrte - und zwar nachdem der Discounter die Öffentlichkeit nur völlig unzureichend auf die Listerienbelastung hingewiesen hatte. Die Person wurde am 11. Februar in ein Krankenhaus eingeliefert und verstarb später. Die zuständige Behörde, das baden-württembergische Verbraucherministerium, hat nach Informationen von foodwatch zu keinem Zeitpunkt mit eigenen Informationen vor der akuten Gesundheitsgefahr durch die belasteten Käseprodukte gewarnt.

"Die Frage steht im Raum, ob dieser Todesfall mit einer frühzeitigen und unmissverständlichen Verzehrswarnung hätte verhindert werden können", erklärte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. "Zumindest eines ist klar: Viele Menschen hatten den listerienbelasteten Käse in ihrem Kühlschrank liegen - dennoch haben Lidl und die Behörden nicht alles getan, um vor diesem hoch gefährlichen Produkt zu warnen. Das war nicht nur ein dramatisches Versagen in der Informationspolitik, sondern schlicht unverantwortlich."

Bereits Mitte Januar 2010 war Behörden in Österreich bekannt, dass der Verzehr von Käseprodukten des Herstellers Prolactal zu Listeriose-Erkrankungen mit Todesfolge geführt hatte. Am 22. Januar gaben sie diese Information an andere EU-Länder weiter. In Deutschland wurden die betroffenen Prolactal-Produkte nur von Lidl unter der Eigenmarke Reinhardshof vertrieben. Am Samstag, den 23. Januar, nahm der Handelskonzern die Produkte aus dem Regal, veröffentlichte jedoch lediglich eine weiche Empfehlung, die Produkte "aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes" nicht zu verzehren. Eine eindringliche Verzehrswarnung unterblieb zu diesem Zeitpunkt - sie folgte erst am 16. Februar, als auch über Todesfälle in Deutschland berichtet wurde.

Im Zuge der Reform des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) fordert foodwatch, eine umfassende, aktive Informationspflicht der Behörden bei Gesundheitsgefahren einzuführen. Matthias Wolfschmidt: "Es ist inakzeptabel, dass der Staat die Information der Öffentlichkeit an Discounter delegiert. Die Behörden haben die Pflicht, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das Grundrecht der Bürger auf körperliche Unversehrtheit zu schützen. Gesundheitsrelevante Hinweise müssen unverzüglich und über alle verfügbaren Kanäle an die Bevölkerung weitergegeben werden, und zwar mit Nennung von Produktnamen und Verkaufsstellen."

(Quelle: foodwatch)

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