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SOZIALES

Hartz IV an die Wand gefahren


Essen (11.1.10): Eine Untersuchung vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen legt dies nahe. Die Probleme sind Bürokratie. Langzeitarbeitslosigkeit wird eher verfestigt.
Vor fünf Jahren wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum so genannten "Arbeitslosengeld II" zusammengeführt. Diese "Hartz-IV"-Reform mit dem ursprünglichen Ziel, alle "Leistungen aus einer Hand" anzubieten, scheitert an Bürokratie und "politischer Gestaltungsunfähigkeit" wie das IAQ ausführt.

Bei den Hartz-Reformen spielte die Verbesserung und Beschleunigung der Arbeitsvermittlung die zentrale Rolle. Doch nach den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahre 2007 nur 1,1% und im Jahre 2008 nur 1,5% der ALG II Beziehenden (Jahresdurchschnittsbestände) in ungeförderte Beschäftigung (also nicht in 1-Euro-Jobs und ohne Arbeitgeberzuschuss) vermittelt. Immerhin zwischen 23% (2005) und 27% (2008) des jahresdurchschnittlichen Bestandes gelang es, eine Arbeit aufzunehmen. "Doch für eine Reform, in deren Zentrum die raschere Vermittlung stand, sind diese Ergebnisse nicht wirklich überzeugend", meint Prof. Knuth, Forschungsdirektor des IAQ.

Die Wirkung der Reformen beruht vor allem auf Abschreckung beruhen, vermutet Knuth: "Das "Fördern und Fordern" in der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" beschleunigt stärker den Arbeitsmarktzugang derjenigen, die vermeiden wollen, in dieses System hineinzufallen, als derjenigen, die schon drin sind." Und das erfolgreiche Viertel, das pro Jahr aus der Grundsicherung heraus Arbeit aufnimmt, setze sich vor allem aus jenen zusammen, die ohne Versicherungsanspruch arbeitslos wurden und nur kurze Zeit im System verbringen - z.B. Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrerinnen und gescheiterte Selbständige. Folglich bilden Langzeitbezieher die Mehrheit des Bestandes. Jedoch, viele Betroffene nehmen die intensivierte Betreuung nicht als willkommene Unterstützung wahr, sondern als frustrierende und demütigende Gängelei, als "Fordern ohne Fördern", führt Knuth aus.

Die zentrale Rechtfertigung für die Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe war, dass man nur auf diesem Wege Zuständigkeiten und Leistungen "aus einer Hand" verwirklichen könne. "Die Vermischung von Bundeszuständigkeiten mit traditionell kommunalen führte allerdings dazu, dass sich die Reform in den Fallstricken der Verfassung verheddern musste", so Knuth abschließend.

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