In vielen EU-Ländern reagierte die Entwicklung der Mindestlöhne deutlich auf die Wirtschaftskrise: Die Erhöhungen fielen oft geringer aus als in den Jahren zuvor, beispielsweise in Frankreich, Großbritannien oder Spanien.
Einige Staaten haben ihre Lohnminima sogar faktisch eingefroren. Das war etwa in Belgien, Irland oder Tschechien der Fall. Es gab allerdings auch Ausnahmen: EU-Länder wie Polen, die Slowakei oder Portugal erhöhten ihre Mindestlöhne um drei bis knapp sechs Prozent. In einigen Ländern außerhalb der EU stiegen die Mindestlöhne sogar zweistellig, so in den USA und Brasilien. Das zeigt der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.
In den westeuropäischen Euro-Ländern liegen die untersten erlaubten Stundenlöhne nun zwischen 8,41 Euro brutto in Belgien und 8,86 Euro in Frankreich. Luxemburg hat mit 9,73 Euro den höchsten Mindestlohn (alle Daten in einer Infografik im neuen Böckler Impuls 4/2010; Link unten). Der britische Mindestlohn beträgt umgerechnet 6,51 Euro. Allerdings ist dieser Euro-Wert stark von der Schwäche des Pfunds beeinflusst. "Ohne diese Abwertung würde der britische Mindeststundenlohn heute etwa bei 8,50 Euro liegen und sich damit im Rahmen der anderen westeuropäischen Länder bewegen", erklärt Schulten. In Großbritannien und in Slowenien wurden die Mindestlöhne zuletzt im Herbst 2009 angehoben. Zum 1. Januar 2010 erhöhten Frankreich, Spanien, die Niederlande, Polen, Ungarn, die Slowakei, Malta und Portugal.
In den "alten" EU-Staaten in Südeuropa betragen die Mindestlöhne zwischen 2,86 Euro in Portugal und 4,28 Euro in Griechenland. Auf ähnlichem Niveau bewegt sich der Mindestlohn in Slowenien mit 3,45 Euro. In den übrigen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne mit Stundensätzen von 0,71 Euro in Bulgarien bis 1,82 Euro in Tschechien deutlich niedriger. Allerdings haben die meisten dieser Länder über einen längeren Zeitraum aufgeholt, weil die Mindestlöhne dort schneller stiegen als in der "alten" EU.
Zudem spiegelt das Niveau der Mindestlöhne zum Teil die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftparitäten zugrunde, reduziert sich das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem höchsten gesetzlichen Mindestlohn in der EU von 1:14 auf etwa 1:6.
Schultens Analyse zeigt, dass im vergangenen Jahr kontroverser über die Entwicklung der Lohnminima debattiert wurde. Als Reaktion auf die Wirtschaftskrise stiegen die Mindestlöhne in etlichen EU-Ländern 2009 weniger stark als in den Jahren zuvor. In Großbritannien wurde die Lohnuntergrenze zwischen Januar 2009 und Januar 2010 um nominal 1,2 Prozent angehoben. Frankreich erhöhte um 1,7 Prozent, die Niederlande um zwei Prozent und Luxemburg um 2,5 Prozent. Dagegen waren die Mindestlöhne in den "alten" EU-Ländern zwischen 2000 und 2008 im Jahresmittel um gut vier Prozent gewachsen. Dank niedriger Preissteigerungen verzeichneten Mindestlohnbezieher aber in den meisten Ländern mit nominalen Erhöhungen auch reale Lohnzuwächse.
(Quelle: Hans-Böckler-Stiftung)
Anzeige
Freitag, 10. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



SOZIALES
|
|
| << Zurück |
Kommentar
NUR für registrierte UserInnen - Jetzt kostenfrei registrieren
Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.







