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SOZIALES

Mindestsicherung in Österreich: Die fünfte Klappe


Wien (28.5.10): An sich ist die Mindestsicherung in Österreich ja schon beschlossene Sache. Sie wird nun bereits zum fünften mal verschoben. Die Regierung arbeitet hart an ihrer Unglaubwürdigkeit, aber sie schafft es.
Ausgangspunkt der Sozialhilfereform war die stärkere Harmonisierung des unteren Netzes zur einer grundrechtsorientierten, bürgerInnenfreundlichen Sozialleistung, die nicht mehr in das Belieben neun unterschiedlicher Länderregelungen gestellt ist.

Hierzu muss man wissen, dass der Staat Österreich mit gerade mal acht Millionen Einwohner sich neun Ministaaten - Bundesländer genannt - leistet, die eigentlich qua ihrer Verwaltung und Vollausstattung mit Kammern, Landtag und sonstigen Duplizierungen der Bundesstruktur unglaubliche Geldmengen und Versorgungspöstchen schafft. Also, eine Mindestsicherung auf sehr hohem Niveau für die Landesfürsten und ihrem Gefolge, jedoch die Armen bleiben dabei meist außen vor.

"Die als Mindestsicherung bezeichnete Reform der Sozialhilfe ist bereits fünfmal beschlossen worden, gefühlte 100 mal für von Armut Betroffene. Aber jedesmal wurde durch irgendeine Junktimierung von irgendjemand mit irgendetwas ein Stück vom ursprünglichen Ziel, einer österreichweiten, bürgerfreundlichen und grundrechtsorientierten Sozialleistung, aufgegeben.", sagt Martin Schenk von der östereichischen Armutskonferenz.

Angesichts wachsender sozialer Notlagen erwartet sich die Armutskonferenz Antworten auf die noch immer ungelösten Fragen des derzeitigen Entwurfs zur "Mindestsicherung". Das sind Wohnkosten, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Reform des Vollzugs und das Verschlechterungsverbot. Denn sonst droht die Reform der Sozialhilfe in den Ländern nach hinten los zu gehen. Kärnten hat die Sozialhilfe bereits im Dezember massiv verschlechtert, Steiermark diskutiert übers Wohnen und Kinder, andere Bundesländer können folgen, so das Netzwerk, deren
Mitgliedsorganisationen über 500.000 Hilfesuchende im Jahr betreuen und unterstützen.

Nach Abzug der Fixkosten fürs Wohnen bleiben rund einem Drittel der Menschen, die sich hilfesuchend an Beratungsstellen wenden, weniger als 4 Euro pro Tag und Person im Haushalt übrig, um alle anderen Bedürfnisse abzudecken. 44 000 Sozialhilfe-BezieherInnen sind minderjährige Kinder und Jugendliche.


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