Unabhängig von der Schwere der Tat könnten die betroffenen Personen bisher keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Arbeitgeber in Deutschland durchsetzen, so Rabe. Die Rechtsverfolgung in den Entsendestaaten der Diplomaten sei oft faktisch unmöglich. Das führe häufig dazu, dass die Betroffenen nach jahrelanger Arbeit mit leeren Händen dastünden.
"Wir stellen die diplomatische Immunität als sinnvolles Instrument zum Schutz der internationalen Beziehungen nicht infrage. Dennoch sehen wir Deutschland aus menschenrechtlicher Perspektive in der Pflicht, den Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung Zugang zum Recht zu verschaffen. Sie müssen ihre Lohn und Entschädigungsansprüche in Deutschland durchsetzen können oder anderweitig entschädigt werden." Ziel eines vom Projekt "Zwangsarbeit heute" und der Beratungsstelle Ban Ying initiierten Musterverfahrens sei daher neben der Klärung der Vorwürfe des Einzelfalls eine grundsätzliche Klärung der Frage, inwieweit die vollständige Sperrung des Rechtsweges in Deutschland auch in Fällen schwerer Rechtsverletzungen rechtlich zulässig sei.
Das Projekt "Zwangsarbeit heute" unterstützt in einem Musterverfahren eine indonesische Hausangestellte dabei, ihren ehemaligen Arbeitgeber, einen Diplomaten der Saudi-Arabischen Botschaft, auf Zahlung von rund 70.000 Euro Lohn und Schmerzensgeld zu verklagen. Das Arbeitsgericht Berlin hat am 14. Juni 2011 die Klage wegen der Immunität abgewiesen. Die Klägerin will Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht einlegen.
(Quelle: IfM)




