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SOZIALES

Verbraucher: Aktionswoche gegen unseriöse Kreditvermittler


Berlin (22.6.10): Der vzbv und die Schuldnerberater haben eine Aktionswoche gegen unseriöse Kreditvermittler gestartet. Mehr und mehr tappen so in eine Armuts- und Schuldenfalle: Jährlich rund 400.000 Betrugsfälle.
Einen besseren gesetzlichen Schutz vor unseriösen Kreditvermittlern und Schuldenregulierern fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und es ist dringend notwendig: Rund 400.000 Betrugsfälle pro Jahr sprechen für sich und zeigen einen deutlichen Handlungsbedarf an.

Im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 21. bis 25. Juni klären bundesweit Beratungsstellen über die Praktiken der Armutsprofiteure auf. Diese versprechen Kredite zu vermitteln, Schulden zu reduzieren oder das Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen. Doch am Ende kassieren sie nur ab. "Der Gesetzgeber muss unseriösen Anbietern das Handwerk legen", fordert Vorstand Gerd Billen. Die Missstände in der Kreditvermittlung dokumentierten zudem Mängel in der Finanzaufsicht.

Laut einer Studie der SCHUFA aus dem Jahr 2007 werden jährlich rund 394.000 Verbraucher Opfer eines Kreditvermittlungsbetruges. Bei einer durchschnittlichen Schadenssumme von 380 Euro je Betroffenem entspricht dies einem volkswirtschaftlichen Schaden von rund 150 Millionen Euro.

Eine minimale Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch könnte dieses unseriöse Geschäftsmodell unterbinden: Nur wer tatsächlich einen Kredit vermittelt hat, sollte von seinen Kunden Zahlungen verlangen können. "Kleine Änderung, große Wirkung. Die Bundesjustizministerin muss hier zügig aktiv werden", fordert Billen. Zudem sei der Missstand in der Kreditvermittlung ein weiterer Beleg für die dringend benötigte Reform der Finanzaufsicht. "Wieso können die Vermittler jahrelang ungestört agieren?", fragt Billen.

Auch gegen unseriöse Schuldenregulierer würden gesetzliche Klarstellungen helfen. Derzeit lassen sich Anbieter einfachste Bürodienste bezahlen - etwa das Erfassen eines Vorgangs in einer Akte -, bleiben aber ansonsten untätig.

Der vzbv fordert aus diesem Grund, die Aufgaben von anerkannten Insolvenzberatungsstellen klar zu definieren. Darüber hinaus sind strengere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich. Derzeit existiert ein rechtlich uneinheitlicher Flickenteppich auf Länderebene. Anlässlich der Aktionswoche hat der vzbv Internetauftritte von Schuldenregulierern rechtlich überprüft und Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz festgestellt. Zehn Unternehmen wurden bislang abgemahnt, gegen zwei erhebt der vzbv jetzt auch Klage.

Info und mehr > www.aktionswoche-schuldnerberatung.de


(Quelle: vzbv)

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