Die Zahl befristeter Arbeitsverträge hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich zugenommen. Rund 2,7 Millionen (8,9%) der insgesamt 30,7 Millionen abhängig Beschäftigten hatten nach Ergebnissen des Mikrozensus 2008 einen Vertrag auf Zeit. Der Anteil befristet Beschäftigter erreichte damit seit 1991 (5,7%) seinen bisherigen Höchststand.
Frauen etwas häufiger betroffen als Männer
Befristete Beschäftigung ist nicht gleichmäßig über alle Personen- und Berufsgruppen verteilt. Das Geschlecht spielt allerdings bei der Häufigkeit befristeter Arbeitsverträge nur eine nachgeordnete Rolle. Frauen sind zwar etwas häufiger in befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt (2008: Anteil 9,5%) als Männer (Anteil 8,4%), die Differenz von rund einem Prozentpunkt ist aber mit geringen Schwankungen bereits seit Mitte der 90er Jahre zu beobachten. Nur in der ersten Hälfte der 90er Jahre waren Frauen etwas deutlicher in befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt als Männer.
Rechtlicher Hintergrund
Wer bei einem Arbeitgeber einmal beschäftigt war, kann keinen - ohne Sachgrund - befristeten Vertrag von diesem Unternehmen mehr bekommen. Mit dieser 2001 im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Regelung wollte der Gesetzgeber "Befristungsketten" ausschließen: dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten immer abwechselnd befristete Verträge mit und ohne Sachgrund anbieten, um so das Verbot der unbegrenzten Ausdehnung sachgrundloser Zeitverträge zu umgehen.
Laut Koalitionsvertrag soll es künftig wieder möglich sein, unbegrenzt häufig sachgrundlose, befristete Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber abzuschließen. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müsste lediglich eine Frist von einem Jahr liegen. Die Begründung der Koalition: Berufsseinsteigern würden unnötig Steine in den Weg gelegt, wenn sie nicht - befristet ohne Sachgrund - bei einer Firma anfangen dürften, in der sie während Schul- oder Unizeit schon einmal beschäftigt waren.
Diese Argumentation ist der WSI-Arbeitsrechtsexpertin Reingard Zimmer zufolge jedoch nicht überzeugend. Es sei auch heute kein Problem, jemanden befristet einzustellen, der schon einmal in derselben Firma gearbeitet hat - es muss lediglich einen sachlichen Grund dafür geben. Ein solcher Grund liegt laut TzBfG vor, wenn eine Befristung "im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern". Die Juristin folgert: "Der Verweis auf die Berufsanfänger ist nur vorgeschoben". Tatsächlich gehe es um einen "Abbau des Kündigungsschutzes durch die Hintertür".
Kettenbefristungen sollen für Großunternehmen wieder möglich werden. Die Wissenschaftlerin befürchtet, dass die Pläne der Regierungskoalition es zumindest großen Unternehmen ermöglichen, "befristete Arbeitsverhältnisse unendlich auszudehnen". Das könnte nach diesem Muster geschehen: Ein Arbeitnehmer wird im Konzernunternehmen A für zwei Jahre befristet beschäftigt. Anschließend wird er für ein Jahr in der Tochtergesellschaft B eingestellt. Dann beginnt das Ganze von vorn. So könnten Beschäftigte jahrelang im selben Konzern arbeiten, ohne dass für sie jemals das Kündigungsschutzgesetz gilt.
Die Ausweitung befristeter Beschäftigung habe auch Folgen, die über die konkrete Gestaltung des Arbeitsvertrags hinausgehen, warnt Zimmer: Beschäftigte, die auf eine unbefristete Stelle hoffen, scheuen sich oft, Ihre Rechte wahrzunehmen - "sei es in Bezug auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, Urlaubsansprüche, tarifliche Lohnansprüche, Krankschreibung oder hinsichtlich der Kandidatur für den Betriebsrat".
Und destatis resümieret: Wer verzichtet schon freiwillig auf eine Festanstellung? So sehr auch Befristungen als Instrument einer flexiblen Personalwirtschaft den Interessen von Arbeitgebern entgegenkommen mögen, entsprechen sie nur selten den Wünschen der Arbeitnehmer. Von den 2,7 Millionen befristet Beschäftigten des Jahres 2008 erklärten nur 2,5%, keine Dauerstellung gewünscht zu haben. Der überwiegende Teil gab an, keine Dauerstellung gefunden zu haben (28,3%) oder nannte "andere Gründe" (42,5%). Für rund jeden Fünften befristet Beschäftigten (20,9%) handelte es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um einen zeitlich begrenzten .
(Quelle: Hans-Böckler-Stiftung und destatis)
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