Mobile Klimageräte werden häufig mit irreführenden Klimaschutzargumenten beworben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und sechs Verbraucherzentralen haben deshalb 35 Unternehmen abgemahnt, die für Klimaanlagen mit fehlenden, falschen oder scheinbar positiven Angaben warben.
Die 35 Hersteller und Händler der Klimageräte wurden abgemahnt, weil die Produkte gar nicht oder falsch in Bezug auf ihre Energieeffizienz und den Verbrauch gekennzeichnet waren, und/oder mit Hinweisen wie „voll ökologisch“ oder „hoch effizient“ warben, obwohl der Stromverbrauch dieser Geräte besonders hoch ist. Ein Großteil der Unternehmen wurde ebenfalls abgemahnt, weil sie die Kältemittel der Geräte als „umweltschonend“ oder „umweltfreundlich“ bezeichneten, obschon diese klimaschädlich sind und die Nutzung teilweise bereits seit 1991 gesetzlich eingeschränkt wurde.
Verklagt wurde der Hersteller De’Longhi, weil er eines seiner Klimageräte als „Öko“ bezeichnet, obwohl es in die Energieeffizienzklasse E eingruppiert ist, nach Darlegung des vzbv. Der Otto-Versandhandel erhielt nach Angaben des vzbv ebenfalls eine Abmahnung wegen falscher bzw. fehlender Angaben auf seinem Onlineportal.
Bei den Werbeanzeigen fiel insbesondere auf, dass viele Baumärkte nur ungenügende oder falsche Angaben zu den Klimageräten machen. So fehlten in den Filialen von Bauhaus Rhein-Ruhr oftmals die gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten mit den Angaben zu Energieeffizienz und -verbrauch oder die Geräte waren nur mit ausländischen Etiketten ausgezeichnet, sagt der vzbv. Auch soll weiters OBI nach Angaben des vzbv gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Energiekennzeichnung verstoßen haben und sollen die schädlichen Kältemittel als ökologisch oder umweltfreundlich ausloben.
OTTO, De´Longhi, Bauhaus und OBI wurden von den Glocalist Medien um eine Stellungnahme angefragt.
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Donnerstag, 9. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



VERMISCHTES
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