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Sonntag, 21. März 2010 - Eine andere Information ist möglich!
VERMISCHTES

Beratung, Funktionäre und Sport: Transparenz gefordert


Berlin (1.2.10): Transparency Deutschland fordert klare Regeln im Umgang mit Beraterverträgen von Sportfunktionären. Anlass gibt ein Bericht im DER SPIEGEL über die Verquickungen im Handball.

In seiner aktuellen Ausgabe hatte DER SPIEGEL berichtet, dass der Präsident Moustafa der Internationalen Handball Föderation (IHF) einen geheimen Beratervertrag in sechsstelliger Eurosumme mit der Hamburger Sportvermarktungsagentur Sportfive abgeschlossen hätte, während die Agentur die Fernsehrechte der IHF vermarktete. Erst im vergangenen Jahr war berichtet worden, dass der Sportrechtevermarkter der Internationalen Eishockey-Föderation (IIHF) Beratergelder an ein Mitglied der Geschäftsleitung einer Tochter des Verbandes gezahlt haben soll.

 

Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland fordert klare Regeln sowie Transparenz im Umgang mit Beraterverträgen von Sportfunktionären, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem jeweiligen Amt stehen.

 

Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Internationale Sportverbände haben Millioneneinnahmen. Gerade Fernsehrechte und Sponsorenverträge sind in vielen Sportarten äußerst lukrativ. Da persönliche Beraterverträge im Umfeld von Vertragsabschlüssen Misstrauen nähren, fordern wir einen weitgehenden Verzicht auf derartige Verträge. Soweit es trotzdem zu Vertragsabschlüssen kommt, sind - gerade auch im Interesse der betroffenen Funktionäre sowie Agenturen - klare Regeln und insbesondere weitgehende Transparenz zumindest innerhalb des eigenen Verbandes, besser noch unter Einschaltung unabhängiger neutraler Stellen, unerlässlich."

 

Sportfunktionäre müssten alle Beraterverträge zumindest gegenüber den anderen Funktionsträgern in ihrem Verband offenlegen und eine Genehmigung einholen. Beraterverträge mit Teilnehmern in Vergabeverfahren, z.B. zu Fernsehrechten oder Sponsorenverträgen, sind zu untersagen. Zu einem klaren Verfahren gehört auch festzulegen, dass in Zweifelsfällen Beraterverträge der jeweiligen Ethikkommission, bei den Internationalen Fachverbänden der Ethikkommission des Internationalen Olympischen Komitees, zur besonderen Genehmigung vorab vorgelegt werden müssen.

 

 




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