Im Sinne seiner Verantwortung für eine lebenswerte Umwelt hat die Firma Saubermacher AG mit Sitz in Graz einen Design-Wettbewerb ausgeschrieben, um Mülltrennung noch schöner und noch attraktiver zugestalten.
In der Pressemitteilung von Saubermacher liest man über die Eckdaten zum EcoBox Design-Wettbewerb und beschreibt die Ausgangslage wie Formalita: "Einreicher: in der EU tätige DesignerInnen und DesignstudentInnen oder -schülerInnen
Einreichschluss: 15. September 2010
Preise: Hauptpreis bis zu 7.000,00
(1. Preis: 3.500,00 zusätzlich: 3.500,00 für das umgesetzte Projekt zusätzlich: 4.000,00 insgesamt für bis zu 3 weitere auszuzeichnende Einreichungen)
Einreichadresse: Saubermacher Dienstleistungs AG, zH Herrn Nikolaus Hulatsch,
Conrad-von-Hötzendorf-Straße 162, 8010 Graz
Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie unter: www.saubermacher.at"
Kurz: Gesucht werden zukunftsfähige Ideen und Konzepte für Design-Abfall-Trennbehälter (Glas, Papier, Metall), die auch ins heimische Wohnzimmer passen.
Doch so einfach wie es scheint, ist es nicht. Lassen doch die Richtlinien des Wettbewerbs einige Fragen offen. Grundsätzlich schreibt designaustria zu den Anforderungen an einem seriösem Wettbewerb: „Wettbewerbe können nicht als Quelle „schneller Ideen“ verstanden werden. Die Erreichung des Wettbewerbszieles – Realisierung einer optimalen Problemlösung – setzt bei beiden Teilen Ernsthaftigkeit voraus.“ (Wettbewerbs- und Präsentationsrichtlinien der designaustria)
Basis eines guten Wettbewerbs ist die Ausschreibung. In ihr werden festgehalten: Art des Wettbewerbes (offen, geschlossen oder geladen), Rechte und Pflichten der Teilnehmer, Jury, Preisgeld, Termine und Fristen, Urheber- und Nutzungsrechte.
Aufgerufen sind im Wettbewerb um die EcoBox angestellt oder freiberuflich tätige DesignerInnen und Design-StudentInnen aus dem EU-Raum. Die übliche Abgrenzung an der Wettbewerbs-Teilnahme von Jury und Angestellten aus dem eigenen Haus und deren Verwandte hat man bei der Aussendung offenbar vergessen. Auf Anfrage von Glocalist wird man dies jedoch nachholen. Auch die Jury – die, wie man Glocalist mehrfach versichert „hochkarätig“ sein wird – steht bis dato noch nicht fest. Eine Bekanntmachung dieser, so Projektleiter der Ausschreibung seitens der Firma Saubermacher Hr. Hulatsch, erhofft man im August bieten zu können.
An einem Wettbewerb ohne Jurynennung teilzunehmen, rät aber designaustria ihren Mitgliedern ab: „Wir raten unseren Mitgliedern davon ab, an Wettbewerben teilzunehmen, deren Jury nicht bekannt ist." erläutert der Geschäftsführer von designaustria Severin Filek auf Nachfrage von Glocalist. Einzig die Aufteilung aus 4 Mitgliedern aus dem Design Bereich und 3 Mitgliedern aus dem Anwendungsbereich stehen bis dato fest.
Der Preis und seine Verwendung
„Mit der Auszahlung des Preisgeldes werden keine Eigentums- und Nutzungsrechte erworben.“ So steht es in den Unterlagen geschrieben. Jedoch räumt man mit dem Erhalt eines Preisgeldes der Firma Saubermacher einen Musterschutz ein, was einem Art von Monopol auf das Design gleichkommt (s.h. dazu > www.patentamt.at/Designschutz/Schutzrechte/ ).
Dies bedeutet, da eine Aufteilung der über das Siegerprojekt hinausgehenden Preisgelder nicht feststehen – diese werden, so Hulatsch im Gespräch mit dem Glocalist je nach Qualität der Einreichungen von der Jury, die wir noch nicht kennen, festgelegt – kann es einem Teilnehmer passieren, dass um wenig Geld sein Werk mit einem Musterschutz belegt wird, was gravierende Folgen haben kann: Denn ein Musterschutz berechtigt den Inhabenden, Dritte davon auszuschließen, dieses betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen.
Und Saubermacher schreibt weiters über die Abgeltung der Nutzungsrechte: „Mit der Auszahlung des Entwurfs- und Werknutzungshonorares in der Höhe von € 3.500,- (exkl. Umsatzsteuer) zusätzlich zum allfälligen Preisgeld für die ausgewählte Arbeit, die zur Umsetzung gelangen soll, erfolgt der Erwerb eines uneingeschränkten Nutzungsrechtes vom Urheber/Schöpfer an dieser Idee. Die Saubermacher Dienstleistungs AG erhält dadurch das zeitlich unbeschränkte Recht, die Arbeit sowohl innerhalb wie auch außerhalb Österreichs zu nutzen. Änderungen bzw. Bearbeitungen der ausgewählten Arbeit, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch die Saubermacher Dienstleistungs AG oder durch für diese tätige Dritte, sind auch ohne Zustimmung des Urhebers/Schöpfers möglich. Es ist jedoch beabsichtigt,, Änderungen bzw. Bearbeitungen der ausgewählten Idee, wie insbesondere deren Weiterentwicklung (zB weitere „Modellpalette“, etc.) vorrangig in Zusammenarbeit mit dem Urheber/Schöpfer umzusetzen.. Die Höhe des Honorares für weitere Leistungen ist zu verhandeln, sollte jedoch den in der Praxis üblichen Entgelten angeglichen sein.“
Aber, gewinnen und seinen Entwurf in der Umsetzung sehen, sind zwei Paar Schuhe. Umso irritierender scheint es, wenn in der Aussendung von einem „Hauptpreis bis zu 7.000,00 Euro“ gesprochen wird. Denn weder ist der Preis in dieser Höhe festgelegt – sondern 3.500 Euro - noch ist die addierte Summe ein „bis zu“ Preis. Ein Preisgeld ist kein Honorar und umgekehrt.
Und dazu wieder designaustria: „Mit der Auszahlung von Preisen werden noch keinerlei Nutzungsrechte an den prämierten Arbeiten erworben, d.h. etwaige Nutzungen und die damit verbundenen Honorarzahlungen sind strikt von den Preisgeldern zu trennen.“ (Wettbewerbs- und Präsentationsrichtlinien der designaustria)
Offenbar hat man sich über den Ausgang des Wettbewerbes wenig Gedanken gemacht oder geht davon aus, dass der Wettbewerbsgewinner gleich dem umgesetzte Projekt ist und/oder, dass das Nutzungsentgeld für ein weltweites uneingeschränktes "Buy out" mit 3.500,- Euro zu verrechnen ist.
Wie Hr. Hulatsch im Gespräch mit dem Glocalist mitteilte, hat man sich an unter der Definition „in der Praxis üblichen Entgelten“ an den Honorar-Richtlinien der designaustria orientiert und mit der – nicht näher definierten – Design-Szene gesprochen, welche den ausgeschriebenen Preis als attraktiv werten.
Der Redaktion liegen die Honorar-Richtlinien von designaustria aus dem Jahr 2002 vor. Im Vergleich dazu wäre der Preis für ein "Buy out" um ein mehr als 5-faches höher (Packungs-Gruppe (verschiedener Inhalt und Form), Basis Design).
Hier bleibt die Frage im Raum stehen, wie die Firma Saubermacher wohl in diesem Zusammenhang ihren eignen Ethik-Kodex verstehen möchte, der unter der Rubrik Wirtschaftsprozess schreibt: „Natürlich muss in der Wirtschaft versucht werden, Werte in Preise umzuwandeln, um damit die Werte zur Geltung zu bringen. (…) Es ist für uns wichtig, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen gerechten Lohn zu geben (…).“
Dazu gehören auch faire Wettbewerbe.
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Sonntag, 12. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



VERMISCHTES
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