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Sonntag, 12. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!
VERMISCHTES

Großkundgebung in Berlin: Freiheit statt Angst


Berlin (21.7.10): Lidl, Schlecker, Telekom, Deutsche Bahn - nach wie vor sind Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht an der Tagesordnung, sagt der DGB. Im September ist daher eine Großkundgebung in Berlin geplant zum Schutz informationeller Freiheitsrechte.
Auch in diesem Jahr unterstützt der DGB-Bundesvorstand mit einem eigenen Aufruf die Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 11.09.2010, ab 13.00 Uhr am Potsdamer Platz.

Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres die Vorratsdatenspeicherung gestoppt, und auch beim elektronischen Entgeltnachweis ELENA, bei dem Millionen von Arbeitnehmerdaten zentral gespeichert und vorgehalten werden sollen, scheint die Bundesregierung zurückzurudern. Aber es fehlt vor allem im Beschäftigungsverhältnis noch immer an klaren gesetzlichen Regelungen, die die Privatsphäre jedes Einzelnen auch am Arbeitsplatz wirksam schützen.

Der unter der Überschrift „Beschäftigtendatenschutz“ vorgelegte Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums verdient diesen Namen nicht. Das ausufernde Recht des Arbeitgebers zur Ausforschung und Überwachung zieht sich wie ein roter Faden durch die geplanten Neuregelungen: Vom Bewerbungsverfahren bis zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitgeber weitgehende Befugnisse, sich Informationen über die Beschäftigten zu beschaffen und zu verwenden. Die Rechte der Unternehmen, Arbeitnehmer zu überwachen und ihre persönlichen Daten zu verwenden und zu speichern, sollen deutlich ausgeweitet werden. Anstatt ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorzulegen, das den Namen verdient, hat der Bundesinnenminister ein Gesetz vorgelegt, dass die Arbeitgeber klar bevorteilt und den Missbrauch von Beschäftigtendaten Tür und Tor öffnet. Von dem ursprünglichen Ansatz, den Schutz von Beschäftigten vor Bespitzelung und Überwachung zu verbessern, ist nichts mehr erkennbar.

Arbeitnehmerdatenschutz per Gesetz regeln

Gerechtfertigt wird dies mit Korruptionsbekämpfung und der Einhaltung von Compliance-Anforderungen. So wichtig diese Anliegen sein mögen: Dieses Vorhaben des Innenministeriums schießt weit über das Ziel hinaus. Nicht nur die Aufdeckung von tatsächlichen Pflichtverstößen, sondern auch präventive Maßnahmen sollen künftig erlaubt sein. Vorfälle wie bei der Deutschen Bahn und Lidl wären dann gesetzlich legitimiert.

Der DGB fordert ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das diesen Namen wirklich verdient. Klare gesetzliche Regelungen und wirksame Sanktionen müssen sicherstellen, dass der Kernbereich von Privatheit auch am Arbeitsplatz gesichert wird. Ebenso muss aber auch der durch falsch verstandene Sicherheitsbedürfnisse ausgelöste Überwachungswahn des Staates eingeschränkt werden.


(Quelle: DGB)

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