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WIRTSCHAFT

Karel De Gucht; Bild: EU

 

EU: Wirtschaftswachstum durch neue Investitionspolitik


Brüssel (8.7.10): Mit zwei Initiativen hat die Europäische Kommission die Weichen für eine umfassende Auslandsinvestitionspolitik für Europa gestellt. Die neue Investitionspolitik soll den Handel fördern und die Rechte von Investoren stärken.
Die Europäische Kommission hat ein Strategiepapier vorgestellt, in dem erläutert wird, wie die neue Zuständigkeit der EU für ausländische Direktinvestitionen so genutzt werden kann, dass Wettbewerbsfähigkeit und Handel einen Schub erhalten, damit Wachstum und Beschäftigung gefördert werden. Zugleich soll auf dem Verordnungsweg eine Übergangsregelung eingeführt werden, die Garantien für bestehende oder noch ausstehende bilaterale Investitionsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern vorsieht. Aufgrund des Vertrags von Lissabon wird die Investitionspolitik jetzt auf europäischer Ebene entwickelt und umgesetzt. Dadurch erhält die EU mehr Gewicht und kann besseren Investitionsschutz für alle europäischen Unternehmen aushandeln.

EU-Handelskommissar Karel De Gucht erklärte: „Investoren aus Europa brauchen ein offenes, robustes und berechenbares Wirtschaftsumfeld. Mit diesen Vorschlägen soll die EU in ihrer Fähigkeit gestärkt werden, für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Langfristig sorgt eine umfassende Investitionspolitik dafür, dass Europa die Nummer eins bei den ausländischen Direktinvestitionen bleibt, dass das Optimum für europäische Unternehmen herausgeholt wird und dass in diesen schweren Zeiten das Wachstum angekurbelt und Arbeitsplätze geschaffen werden.“

Das Investitionspaket besteht aus zwei Teilen: Da ist zum einen das Strategiepapier „Auf dem Weg zu einer umfassenden europäischen Auslandsinvestitionspolitik“, in dem der Frage nachgegangen wird, wie die Investitionspolitik auf optimale Weise zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum (so die Ziele der Strategie „Europa 2020“) beitragen kann. Zum anderen wird eine Verordnung vorgeschlagen, mit der eine Übergangsregelung für die bilateralen Investitionsabkommen eingeführt werden soll, die bereits vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten geschlossen wurden. Dabei hat die Kommission Rechtssicherheit für europäische und ausländische Investoren geschaffen, ohne die EU zu hindern, neue Investmentverträge zu verhandeln.

Hintergrund

Ausländische Direktinvestitionen tragen maßgeblich zum Wirtschaftswachstum bei. Sie schaffen Arbeitsplätze, optimieren die Verwendung von Ressourcen, ermöglichen den Transfer von Technologie und kurbeln den Handel an. Die EU ist weltweit der größte Akteur auf dem Gebiet der ausländischen Direktinvestitionen (ADI). Bis 2008 beliefen sich die ADI der EU in Drittstaaten auf 3,3 Billionen EUR und die ADI von Drittstaaten in der EU auf 2,4 Billionen EUR.

Diese Investitionen werden durch bilaterale Investitionsabkommen (Bilateral Investment Treaties, BIT) abgesichert. Mit BIT werden die Bedingungen festgelegt, unter denen natürliche oder juristische Personen aus einem Land in einem anderen Land investieren können. Außerdem dienen sie dazu, ein rechtsverbindliches Schutzniveau zu schaffen, um die Investitionsströme zwischen zwei Ländern zu fördern. BIT sorgen unter anderem für eine faire, gerechte und diskriminierungsfreie Behandlung von Investoren sowie für den Schutz vor unrechtmäßiger Enteignung; außerdem eröffnen sie die Möglichkeit, internationale Schiedsverfahren unmittelbar in Anspruch zu nehmen. Die Mitgliedstaaten der EU sind weltweit die Hauptnutzer von BIT; sie haben bereits etwa 1.200 solcher Abkommen abgeschlossen.


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