Biblische Grundlage ist Kolosser 3,17 und das 7. Gebot. Dazu führt die Website kirchenfinanzen.de aus: "Alles was ihr tut mit Worten oder mit Werken, das tut alles im Namen des Herrn Jesus und dankt Gott, dem Vater, durch ihn." (Kolosser 3,17) Martin Luther ermahnt uns in seinem Kleinen Katechismus, dass wir Gott lieben und vertrauen und gerne tun nach seinen Geboten. In seiner Erklärung zum 7. Gebot führt er aus: "Wir sollen Gott fürchten und lieben, dass wir unsers Nächsten Geld oder Gut nicht nehmen noch mit falscher Ware oder Handel an uns bringen, sondern ihm sein Gut und Nahrung helfen bessern und behüten."
Je nach Einschätzung und Zurechnung kann es sich hier rasch um einen zweistelligen Milliardenbetrag handeln, den es gilt ethisch zu veranlagen und einzusetzen, rechnet man die Immobilien beispielsweise hinzu.
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat am vergangenen Wochenende die vom Arbeitskreis Kirchliche Investments erarbeitete Standortbestimmung und Definition für Geldanlagen im Bereich der evangelischen Kirche bestätigt. Dabei stand im Mittelpunkt der Beratungen, dass die EKD und ihre Gliedkirchen ihr Anlageverhalten nicht nur an ökonomischen, sondern auch an ethischen, moralischen und nachhaltigen Kriterien ausrichten sollen, wie es auch bisher schon geschehe.
Der Arbeitskreis Kirchliche Investments, dem Vertreter aus den Landeskirchen, der Diakonie, die kirchlichen Versorgungskassen und der kirchlichen Banken angehören, habe nunmehr die Aufgabe, in einem strukturierten Prozess für den Gesamtbereich der EKD einheitliche Kriterien für ein ethisches nachhaltiges Anlageverhalten von Finanzmitteln zu erstellen.
In einem ersten Schritt erfolgte nunmehr die Standortbestimmung und Definition. Danach ist von einem verantwortlichen Umgang mit dem anvertrauten Geld in der evangelischen Kirche sowohl ein ökonomisch verantwortlicher Umgang gefordert, als auch dass Geldanlagen nicht im Widerspruch zum kirchlichen Auftrag stehen. Eine Auseinandersetzung mit den Wirkungen der Geldanlage auf Umwelt, Mitwelt und Nachwelt sei unverzichtbar. Darum sollen Geldanlagen unter Berücksichtigung der christlichen Werte zugleich sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht erfolgen.
In einem weiteren Schritt sollen nun einheitliche Ausschlusskriterien für die Geldanlagen erstellt werden. „Der Rat der EKD hat uns ermutigt, darauf hinzuwirken, dass kirchliche Geldanlagen möglichst so im Sinne unserer ethischen Kriterien in die Finanzmärkte eingebracht werden, dass sie auch eine entsprechend starke Stellung ausüben können“, sagte der Leiter der EKD-Finanzabteilung, Oberkirchenrat Thomas Begrich. Dazu, so Begrich, zählten Absprachen zum gemeinsamen Engagement sowie das Bemühen um eine einheitliche zielgerichtete Stimmrechtsausübung als Investoren.
Download Positionspapier ethisches Investment der EKD > www.ekd.de/kirchenfinanzen/assets/Erwartungen_an_kirchliche_GeldanlagenNeu.pdf
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Samstag, 11. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



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