Hintergrund ist die bald zu erwartende Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Eine Neuregelung der vier großen Strom-Übertragungsnetze könnten Verbraucher und Wettbewerb erheblich be- oder entlasten. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne) und der LichtBlick AG. Die offenbar vom Regulierer bevorzugte kleine Lösung eines sogenannten „Netzreglerverbundes“ würde, so das Gutachten der LBD-Beratungsgesellschaft, den wichtigen Markt für den kurzfristigen Energiehandel, der besonders eben auch den Handel mit Strom aus erneuerbaren Quellen umfasst, nicht weit genug öffnen. Lichtblick und bne wollen eine einzige einheitliche Regelzone.
Künstliche Verknappung
Bei der derzeit wahrscheinlichen Minimal-Lösung des „Netzregelverbundes“ blieben laut LBD-Gutachten erhebliche Ineffizienzen bestehen. So belasse dieses Modell den kurzfristigen Handel weiterhin in vier sachlich und räumlich getrennten Märkten, statt sie zusammenzufassen. Energieanbieter optimieren in diesen Märkten ihre Stromlieferungen (Intraday-Markt, untertägliche Fahrplanänderungen). Durch die Marktgrenzen werde das Stromangebot unnötig verknappt, erläutern die Autoren.
Dabei benötige der Strommarkt in Zukunft sehr viel mehr Spielräume und ein größeres Angebot an flexibler, deutschlandweit verfügbarer Energie, um zum Beispiel die wachsende Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom optimal auszubalancieren, argumentiert die Studie weiter. Eine einheitliche Regelzone in Form des „Zentralen Netzreglers“ würde, so die Studie, die erforderlichen Marktregeln etablieren und den nötigen Strom ausreichend, schnell und transparent zur Verfügung stellen, den Wettbewerb fördern, die Kosten senken und die Verbraucher entlasten. Also, ein energetisches Wunderland kraft der freien Markwirtschaft.
Seit 2008 läuft ein so genanntes Festsetzungsverfahren, welches eben durch den bne und Lichtblick ins Rollen gebracht worden ist. In der damaligen Studie wurde konstatiert, dass den Verbrauchern durch die Aufteilung des Strommarktes in vier Regelzonen jährlich unnötige Kosten von mehreren hundert Millionen Euro aufgebürdet werden. Der bne und LichtBlick hatten daraufhin einen Missbrauchsantrag bei der BNetzA ein-gebracht. Als erste Reaktion auf das Verfahren haben sich bereits drei der vier Netzbetreiber – transpower (noch E.ON, in Zukunft Tennet), 50Hertz Transmission (Vattenfall) und EnBW – im „Netzreglerverbund“ zusammengeschlossen. Dieses Modell will die Bundesnetzagentur nun offenbar lediglich auf die vierte Netz-gesellschaft – RWE – ausweiten.
Der bne und LichtBlick lehnen diese kleine Lösung ab. "Es ist an der Zeit, die Hochspannungsnetze in Deutschland endlich so wirtschaftlich und effizient wie möglich zu betreiben. Die Bundesnetzagentur muss die Verbraucher entlasten und die Netze für die Zukunft der Stromversorgung fit machen. Gerade mit Blick auf die europäische Integration der Netze ist die Aufteilung des deutschen Marktes unsinnig", erklärt Gero Lücking, Vorstand Energiewirtschaft bei LichtBlick.
Also, ran an die freie, de-regulierte Markwirtschaft. Eigentlich müßten die so genannten Stromriesen ja dafür sein.
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Samstag, 4. Feber 2012 - Eine andere Information ist möglich!



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